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folgte, dessen Gemahlin Sibilla die Tochter des MarkgrafenAlbrecht Achilles von Brandenburg war. Wilhelm IV. re-gierte bis 6. September 1511 und hinterliess nur eineErbtochter Maria, Gemahlin von Johann von Cleve, Markund Ravensberg. Dieser regierte bis 1539, worauf ihmsein Sohn Wilhelm V. (1539—1592) folgte.
Zu diesen Zeiten blühte bereits eine ziemlich bedeu-tende Industrie in Düren, worauf die Vereinigung Jülichsmit dem Herzogthum Geldern (unter Wilhelm III.) einenwohlthätigen Einfluss übte.
Im Lande Jülich, zumal in der alten Hauptstadt Dü-ren, lag man schon damals mit Eifer der Wolldraperie ob.Herzog Reinald, ein friedfertiger und für das Wohl seinerLande und Unterthanen äusserst besorgter Fürst, schenkteder Industrie besondere Aufmerksamkeit. Dem Wollenamtzu Düren verlieh er nicht allein das Recht, 14 Geschwo-rene auf Lebenszeit anzustellen, sondern bestätigte demZunftvorstande daselbst auch die Berechtigung zu demEinflüsse auf das städtische Regiment. Zum Wollenamtegehörten zu Düren die Leineweber, Wollschläger undFärber. In späterer Zeit wurde die Hälfte der Geschwo-renen alljährlich erneuert. Zwischen 1506 und 1537 bil-deten die Dürener Weber eine Marienbruderschaft. DieGewandzunft hatte bereits seit dem Jahre 1389 eineeigene Bruderschaft, betitelt vom Blute und Kreuze Christi.Die zahlreichen Tuchscherer bildeten mit den Schneiderneine eigene Zunft unter zwei Amtsmeistern. Eine Bruder-schaft der Schmiedezunft unter dem Patronate des hl. Eli-gius zählte bereits 1129 Adele Mitglieder.
4. Streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit.Düren besass auch die Gerichtsbarkeit über das um-liegende Gebiet, das sogen. „Reich von Düren"; es wareines der vier Hauptgerichte des Herzogthums Jülich, sprachRecht über Leben und Tod und vollzog seine Todesurtheiledurch Galgen, Beil oder Schwert. Richtstätten waren inder Nähe des Muttergotteshäuschens „am Gericht" und aufdem Krausberge. Noch am 7. März 1732 wurde dort ein