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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
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Ruhr gelegen, weiter durch die Ruhr auf den oberstenRölsdorfer Weg bis zum Teich an Noldens Mühle; vonda zum Gürzenicher Steg in der Nähe der jetzigenEisenbahnbrücke und bis nach Velden (Veldenerhof). Vonhier gingen die Grenzen in der Richtung nach der heutigenArnolds weilerbrücke auf die Heerstrasse zumMerze-nicher Kreuz", welches noch bis vor einigen Jahren aufdem Feldweg nach Merzenich links der Chaussee gestandenhat; von da ging es weiter auf die Kölnstrasse undDistelrath bis an die Binsfelder Furche, wo der Hof Meis-heim lag, und von da wieder zumdürener Baume".

Im Jahre 1584 wurde eine eigene Wachtordnungerlassen, welche 1609 erneuert wurde. Der Bürger-meister war das Haupt der Wache. Die Schöffen, Alt-und Jungräthe bildeten die Wachtmeister. Aus den vor-nehmsten Bürgern wurden sechs Obermeister gewählt.Die Wache war in Rotten eingetheilt, und jeder Rotte standein Rottmeister vor. Die Bürger waren bewaffnet mitRüstung und langen Spiessen, Rüstung und Hellebarden,Rüstung und Federspiessen u. dergl. So bewaffnet musstendiejenigen, welche zur Wache beschieden wurden, auf dasZeichen derPfortzen Glock" am Rathhaus erscheinenund die ihnen angewiesenen Posten einnehmen. Auf denThoren, Thürmen und Mauern war schweres Geschütz, be-stehend in Kanonen und Doppelhaken, aufgestellt. Zuden Bürgersoldaten gehörten alle Bürger, Bürgerssöhneund alle Handwerksgesellen. Gewöhnlich war an jedemSonntage Musterung. Ihre Uebungen hielten sie auf denbeiden städtischen Exerzierplätzen, dem Stadthofe an derPhilippstrasse und dem Plei an der Plätzergasse. Im Jahre1633 zählte die Bürgerwache 500 Mann.

Es wurde hervorgehoben, dass die Amtmänner imUnterschiede zu den Richtern oder Schultheissen eine mehrauf Polizei- und Steuersachen gerichtete Wirksamkeit ge-habt hätten. Das ist dahin zu verstehen, dass die Amt-männer die Organe der allgemeinen herzoglichen Landes-verwaltung waren, welche hauptsächlich dafür Sorge zutragen hatten, dass die fürstlichen Verordnungen und