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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
Seite
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Schöffen hinzutreten, je 4 von den obersten und den ge-meinen Bürgern. Je zwei der ersteren und letzteren sollenjedes Jahr abgehen, und dann die Schöffen mit den ande-ren vier verbleibenden Rathsleuten wieder zwei von denobersten wählen, ehrbare, uneigennützige Personen ohneVersprechen; die 14 Geschworenen des Wollenamts sollenmit allen Ambachtsmeistern (als Einundzwanziger) die an-deren zwei aus den Zünften wählen.

Bürgermeister, Schöffen und die erkorenen Rathsleutesollen in Stadtsachen zum Besten der Gemeinde berathen.Bei Aufnahme oder Ausgabe von Renten und Gefällenmusste der Bürgermeister den vorjährigen Bürgermeister,einen Schöffen und einen Rathsmann von den oberstenRäthender Gemeindebürger wegen" hinzuziehen.

Besonders soll der Bürgermeister jährliche vor demRathe der Stadt Rechenschaft ablegen, wobei die Geschwo-renen des Wollenamts sowie die Siebenten (Deputirte dersieben Zünfte) hinzugezogen wurden.

Bei der jährlichen Bürgermeisterwahl sollen der ab-gehende Bürgermeister, die Schöffen, 8 geschworene underkorene Rathsleute, 4 von den obersten, 4 von den ge-meinen Bürgern sein. Dazu sollen die Siebenten hinzuge-zogen werden, die mit den anderen 15 nach vorherigerEidesleistung den Bürgermeister wählen sollen. Diese 22sollen den Bürgermeister aus ihrer Mitte wählen. DieBriefe, Privilegien u. s. w. der Stadt sowie das Stadtsiegelsollen in einer mit 3 Schlössern verschlossenen Kiste auf-bewahrt werden, wovon der jeweilige Bürgermeister, dieSchöffen und 4 erkorenen Rathsleute A r on den oberstenBürgern, sowie endlich die 4 erkorenen Rathsleute ausder gemeinen Bürgerschaft je einen Schlüssel habensollen.Im ausgehenden Mittelalter wurde der neue Bürgermei-ster jährlich am letzten Dezember gewählt, nachdem derabgehende am St. Thomasabend über Einnahme und Aus-gabe der Stadtgefälle und Renten Rechnung gelegt undam 31. Dez. dem Magistrate den Rathhausschlüssel über-geben hatte. Die Wahl fiel abwechselnd das erste Jahrauf einen Schöffen, das zweite auf einen Rathsherren und