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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
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1457 und Amtmannsbrief unten.) Erst 1533 wurde dieDuplizität der Amtsqualität des Amtsmannes völlig be-seitigt; von da ab war zunächst Kuno von Vlatten nurmehr politischer Beamter des Herzogs, dagegen besorg-ten Bürgermeister und Rath die Stadtverwaltung ganzselbständig, die städtische Freiheit war jetzt erst völligzum Durchbruch gekommen.

Düren wurde auch während der Verpfändung nochimmer urbs imperialis betitelt und die Huldigung, welchedie Grafen von Jülich als Landeshei^ren forderten, geschahmit dem Zusatz: n Von wegen des römischen Reichs". SowarDueren eine Reichsstadt im Guylcher Land". Dieangedeuteten Misshelligkeiten wurden durch einenauf denHeiligen Palmdagh", 29. März 1366, zwischenHerzogWilhelm und Maria von der Gnade Gottes Herzog undHerzogin von Guyige und von Gelre" undden Bürgermei-ster, Sclieffen, Raide und Burgern unserer Stadt vonDheuren" gethätigten Vertrag beseitigt.

Hiernach sollte die Stadt, welche die Jülicher schlecht-weg als ihre Stadt bezeichnen, die Accisen zum Nutzender Stadt einnehmen und nach Belieben erhöhen (hoeg-den") oder erniedern können, der Herzog und die Her-zogin aber sollten alle Jahre 1200 schwere Goldgulden inmonatlichen Raten von 100 Gulden (Monatsgulden, Monats-gelder) erhalten. Das Geld musste auf dem Hochaltar derSt. Martinskirche erlegt werden. Ein Vergleich vom 27.September 1608 setzte an Stelle der Monatsgulden 1200Reichsthaler, aber noch im selbigen Jahre löste die StadtDüren die Verpflichtung, dieses Monatsgeld zu zahlen, mit derSumme von 14100 Reichsthalern ab. (Mat. 452454.)2. Verfassung und Verwaltung.

Wie fast allenthalben im Mittelalter in den deutschenStädten, so finden wir auch in Düren einen Dualismus derstädtischen Gewalten, der sich schliesslich in der Stadtfrei-heit auf das Günstigste verlief. Ursprünglich ein königlicherHof, hatte Düren eine hofrechtliche Verfassung und standunter dem Vorsteher des königlichen Fiskalgutes, demGrafen.