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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
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Vergl. übrigens Endrulat, Niederrheinische Städtesie-gel S. 42 Nr. 5 und 8. Ein kleineres Wappensiegel zeigtden Reichsadler, über dessen Kopf sich ein aus fünf Perlengebildetes Kreuz befindet mit der Umschrift: s. opididurensis.

Bei seiner Reichsunmittelbarkeit hatte Düren eigenesMünzrecht, eigenes Mass und Gewicht, völlig selbständigeVerfassung und die Hoheit über das zugehörige Gebietden Sunderga\i oder dasReich von Düren" -

DasReich von Düren" erstreckte sich über das eigent-liche Gemeindegebiet, die Dürener Hoheit, hinaus undübte seinen Einfluss besonders hinsichtlich der Gerichts-barkeit und Vertheilung der Reichssteuern aus. ZumReich von Düren" (ager Marcoduranus) gehörten nochLendersdorf mit Rölsdorf, Birgel, Gey, Derichsweilermit Mariaweiler (früher Mirweiler) nebst den umliegendenHäusern, Arnoldsweiler und Merzenich. Die eigentlicheGemeinde oder Hoheit Düren das sog. pomoeriumgrenzte an Arnoldsweiler, Merzenich, die Herrschaft Bins-feld (ehemaliger Hof Meisheim vor Binsfeld), sowie andie Gürzenicher, Mariaweiler und Birkesdorfer Fluren.Zu der Gemeinde Düren gehörte Distelrath mit seineruralten Kirche. Erst unter den Herzögen von Jülich wur-den die 4 alten Untergerichte des ager Marcoduranus, Len-dersdorf, Derichsweiler, Arnoldsweiler und Merzenich ausder engen Verbindung mit dem Hauptgericht zu Dürengelöst. Die Reichsstadt unterstand einzig und allein demKönige, ihrem Herrn. Ihm ausschliesslich schuldete sieHuldigung, Kriegsdienst und Steuern. Dem königlichenSchatze flössen aus ihr mannigfache Einnahmen zu,königliche Beamte sassen in ihr zu Gericht; an ihrerKirche übte der König das Recht des Patronates oder derVerleihung, obgleich die Stadt der allgemeinen Kirchen-verfassung eingegliedert war. Die Reichsstädte bildeteneinen nicht unbeträchtlichen Antheil des Reichsgutes über-haupt : wie dieses unterlagen sie nicht nur der königlichenVerwaltung, sondern auch der Berechtigung ihres Herrn,sie zu verpfänden. (Werminghoff a. a. 0. S. 34).