XXIV
b) Tinkturen aus trockenen Vegetabilien und frischen Animalien.
§ 4.
Tinkturen mit 10 Gewichtsteilen Weingeist bereitet.
Arzneigehalt = i/io-Die Urtinktur entspricht der ersten Dezimalpotenz.
(Unter Berücksichtigung der Grundregel in der 1. Auflage von HahnemannsR. A. M. L. Bd. V, 1819, Seite 206.)
Die Bereitung der Tinkturen geschieht, wenn es die Beschaffenheit der Droge ge-stattet, unter Anwendung der Perkolationsniethode, da sich die Überlegenheit dieserMethode gegenüber der früher gebräuchlichen einfachen Mazeration (durch 14 Tagebis 4 Wochen) für alle Tinkturen herausgestellt hat, welche überhaupt in dieser Hinsichtexakt kritisch untersucht worden sind 1 ).
Der Perkolation soll eine zweitägige Mazeration der Droge mit der halben Gewichts-menge Weingeist vorausgehen, wodurch einerseits ein vollständiges Durchdringen derDrogen mit dem Extraktionsmittel erreicht wird, anderseits aber die bei der Perkolationstörenden Lufteinschlüsse in der zu extrahierenden Masse vermieden werden.
Die mittelfein gepulverte Droge (Sieb 4 oder 5 des Deutschen Arzneibuches) wirdmit der Hälfte ihres Gewichtes von dem dazu zu verwendenden Weingeist in einer SchaleÜbergossen, durchgearbeitet und 2 Tage unter mehrmaligem Durchmischen gut bedecktbeiseite gesetzt. Nach dieser Zeit wird diese Masse in den Perkolator eingebracht undmit der erforderlichen Menge Weingeist übergössen. Der Gang der Perkolation wird sogeregelt, daß in der Minute ungefähr 20 Tropfen ablaufen, und wird so viel Weingeistnachgegossen, daß von einem Teil Droge 10 Teile Perkolat erhalten werden. Dabei istdafür Sorge zu tragen, daß der Zufluß des Weingeistes ohne Unterbrechung stattfindet,damit nicht nachträglich Luft in die Masse eintritt und Abflußkanälchen bildet, durchdie der Weingeist rasch hindurchläuft. Aus gleichem Grunde muß auch die ablaufendeTropfenzahl öfters nachgezählt werden.
Die noch feuchten Drogenrückstände werden ausgepreßt und die ausgepreßte Flüssig-keit aufgehoben, um bei der nächsten Bereitung derselben Tinktur zur Mazeration derDroge mitbenutzt zu werden.
Die Stärke des zu verwendenden Weingeistes wird für jede Tinktur besonders an-gegeben. Vegetabilien und Drogen, welche sich nicht perkolieren lassen, sowie Animalienin gut zerquetschtem Zustande werden mit der zehnfachen Gewichtsmenge des vor-geschriebenen Weingeistes übergössen und unter öfterem Umschütteln 14 Tage mazeriert.Nach dieser Zeit wird die Tinktur durch Abgießen von der festen Substanz getrennt,letztere wird ausgepreßt und die vereinigten Flüssigkeiten nach mehrtägiger Ruhe filtriert.
Potenzierung.
Zentesimalskala.
10 Gewichtsteile der Tinktur mit 90 Gewichtsteilen Weingeist (von der Stärke, mit welcher die
Tinktur bereitet worden ist) geben die 1. Zentesimalpotenz.
1 Gewichtsteil der 1. Zentesimalpotenz mit 99 Gewichtsteilen 45%igem Weingeist gibt die
2. Zentesimalpotenz.
usw.
!) Vgl. J. Katz, Pharm. Ztg. 1898, Nr. 49, S. 433—436.