XXXIX
seine „Karteiträger“ wütheten bald wieder ärger als je gegen dieSchweizer. Hierüber findet sich im Chronikern wohl hin undwieder eine leise Klage, die Hauptsache dagegen, dass nämlich inWittenberg die Schriften der Zürcher faktisch auf den Index gesetztwurden, habe ich erst aus einigen Briefen des Siebenbürgers MartinHenczius an Bullinger, an Pellikan u. A. vom August 1543 erfahren;und in diese traurige Geschichte finden wir auch Urban Rhegiusverwickelt! Die betreffenden Notizen des Henczius lauten: „Dediad Dn. Mag. Bullingerum schedam quandam, in qua continebaturjudicium Doct. Urbani Regii super libros ipsius, deinde Dni. Pellicani,Udalrici Zwinglii . . . , ut certo tibi constaret, cur tua scripta acceterorum, quorum ibidem fit mentio, tam exosa, ut etiam publicevenumdari vetitum sit, habeantur“.
War so schon zu Lebzeiten Luthers das Tuch des Abendmahls-tisches zwischen seinen Anhängern und den Schweizern gänzlichzerschnitten, so hatte vollends nach dem Tode des grossen Refor-mators Buzer’sche Flickerei keinerlei Aussicht mehr auf Erfolg; denndie Epigonen Luthers hielten noch viel conservativer auf der Integritätder von ihm überkommenen Lehre, als es ein Jahrzehnt früher dieZwinglianer nach ihres Meisters Tod gethan hatten. Von einer Ver-ständigung konnte vorläufig nicht mehr die Rede sein. Um so natür-licher war es, dass die Reformirten nun wenigstens unter sich einigzu werden suchten. Es entstand der Zürcher Consensus, unterdessenLehrschutz Pellikan durch seinen Freund a Lasco und durch seinenbesonders ergebenen Schüler Gerhard zum Camph (s. Siml. Samml.)auch die Glaubensgenossen im Norden: in England und Friesland zuziehen suchte. In den bösen Tagen des Interim verdiente das ZürichBullingers und Pellikans auch in geistiger Beziehung den Ehren-namen, den ihm zum Camph in einem Briefe an Pellikan vom 10. MaiI SS° gibt: „apud vos est hospitium miserorum profugum ob Christinomen“.