Erste Eröffnungen.
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Händen habe. Dahingegen erklärte er die Art nnd Weise, wievon Seiten des Königs von Polen und des Chnrprinzen die An-gelegenheit in Fluß gebracht und wie seitens des von ihnen in-strnirten Gesandten die vorläufige Verhandlung gesührt worden sei,für so gut und unverbesserlich, daß er im Voraus sich versicherthielt, der Kaiserin-Königin werde Alles „zu eben so gänzlicherZufriedenheit als neuen Verbindlichkeit gereichen". Es solle da-her auch unverzüglich eine vertraute Persönlichkeit ansgewählt undmit den erforderlichen Vollmachten und Instructionen nach Dresdenabgefertigt werden; über den Inhalt dieser letztem könne man sichjedoch noch nicht aussprechen.
Nachdem noch an demselben Tage die Kaiserin Vortrag überalles dies erhalten nnd ihre Genehmigung crtheilt hatte, kam manüberein, daß Flemming ein kurzes Promemoria überreichen solle,und zwar in französischer Sprache, um dem Könige von Preußenauch in dieser Hinsicht entgegenzukommcn, woraus dann eineGegen-Erklärung erfolgen werde.
Da Graf Kaunitz es für zweckdienlich erachtete, daß demfranzösischen Gesandten von der eingegangencn preußischen Ant-wort (natürlich ohne exoräinin) sofort Nachricht gegeben werde,so kam in Frage, ob es nicht an der Zeit sein möchte, auch nochden englischen und russischen Hof mit zur Hülfe zu nehmen, umden König von Preußen fügsamer zu machen. Allein da manerwägen mußte, daß dem Letztem bei dem vorliegenden Anträgehauptsächlich zu gefallen scheine, daß man sich an ihn unmittelbargewendet, nnd er, nachdem England ohne sein Vorwissen Friedengeschlossen, dessen Betheiligung bei den bevorstehenden Verhand-lungen als seiner unwürdig erachten könne, so ging man vorder-hand davon ab.
Der Verabredung gemäß überreichte Graf Flemming am7. December ein Memoire, in welchem, nach der einfachen Er-zählung der vom Dresdner Hof genommenen Maßregeln, die