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2. Theil, Die Geschichte der Glasmalerei Bd. 1 (1898) Die Frühzeit bis zum Jahre 1400
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Geist in seinen religiösen Betrachtungen zerstreuen oder von der Andachtablenken könnte '). Und noch ein weiterer, hochsinniger Grund liessdie Cistercienser auf kostspielige Pracht verzichten: die liebevolle, frei-gebige Fürsorge für die Armen und Nothleidenden.

Im Jahre 1134 wandte sich das Generalkapitel gegen die An-bringung von Farben in den Fenstern. Artikel 82 der ReinaldschenStatuten lautet: Vitreae albae fiant et sine crucibus et picturis. (R. P.

Angeli Manrique. Annal. cisterc. I, 281.) Weiss sollten die Scheibensein und ohne Kreuze, ohne Malerei. In einzelnen Klöstern scheintman diese Vorschrift nicht streng genug beobachtet zu halten, denn imJahre 1182 musste jene Verordnung in verschärfter Form wiederholtwerden: Vitreae picturae infra terminum du0nun annorum emendentur;

alioquin ex nunc abbas et prior et cellerarius omni sexta feria jejunent inpane et aqua , donec si/it emendatae. Nur die Benediktiner-Abteien, welchedie Regel von Citeaux annahmen, durften ihre Glasgemälde beibehalten.

Bei den Karthäusern waren hinsichtlich des Kirchenschmucksähnliche Vorschriften erlassen. Im dritten Kapitel der Kompilation desJohann von Puteo lesen wir : Picturas et imagines curiosas in ecclesiiset domibus ordinis sive in vitris sive in tabulis lapidibus et locisaliis interdicimus. (Molanus de picturis et imag. 64.)

Die allerdings nicht streng gehaltene Vorschrift der Franzis-kaner 2 ) aus dem Jahre 1260, nur das Hauptchorfenster hinter demAltäre und zwar nur mit den Bildern Christi, der h. Maria, der hh. Fran-ziskus oder Antonius auszuschmücken, mussten gleichfalls die Ausbreitungder Grisaillen und Blankverglasungen befördern. Diese verschiedenenVerbote seit 1134 gestatten wohl einen berechtigten Rückschluss aufeine grosse Verbreitung der Glasmalerei in jener Zeit. Uebrigenswurden dieselben nicht immer streng gehandhabt; Spuren von sparsamerAnwendung farbiger Gläser, auch des Zeichens des heiligen Kreuzes,erscheinen bereits am Ende des 12. Jahrhunderts in den Fenstern vonHeiligenkreuz, und im 14. Jahrhundert erhielten die dortigen Kirchen-fenster farbenglühende Figurendarstellungen mit ornamentalen und mosaik-artigen Einfassungen. Spätere Beispiele werden darthun, dass die Ver-bote zuletzt gänzlich in Vergessenheit gerathen waren.

Die strengen Vorschriften der Cistercienser, sich in künstlerischenSchöpfungen nur auf das Nothwendigste, auf das Unentbehrliche zubeschränken, prägten ihren Arbeiten einen besondern Stil auf; es gelang

') Artikel 19. Sculpturac vel picturae in ecclesiis nostris seu in aliquibus ilo-nastcrii, ne fiant, interdicimus; quia dum talibus intenditur, ulilitas bonae meditationisvel disciplinae religiosae gravitatis snepe negligitur.

) Um 1400 malte der Franziskanerlcktor Venceslaus ein Fenster für denRegensburger Dum mit seinem llildniss; dasselbe steht jetzt im IN ational-.Uuseu 111 zuMünchen; Sepp, a. a. O. 48.

Oidtmann Glasmalerei II.

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