386
Buch Vis. Dreizehntes Hauptstück.
werden mussten, so galt es für eine besondere Aufgabe derGesandten, welche in der That mehr förmlich beglaubigteKundschafter ihrer Höfe waren, die geheimen Absichten undAnschläge der Höfe zu ergründen, bei welchen sie sich be-fanden. Das geschah nun ganz gewöhnlich durch Bestechunghoher oder niederer Beamteten. So wurden auf des GrafenBrühl Anordnung im Jahre 1747 die Depeschen des da-maligen prcussischen Gesandten Klinggräff in Dresden auf derPost eröffnet, und Abschriften genommen. Der Kammer-diener des Gesandten erhielt 200 Ducaten, um seines Herrnneue Chiffre zu stehlen'). Der diensteifrige Winterfeld hattenur durch bezahlte Kundschafter Nachricht von dem Vorhan-densein wichtiger Staatsschriften erhalten, welche zwischenWien, Petersburg und Dresden gewechselt wurden"). Es bestachdaher der prcussische Gesandte v. Maltzahn in Dresden den Kan-zellisten bei dem Departement des Innern, Friedrich WilhelmMenzel, und veranlaffte ihn durch seinen Secretair, vermit-telst nachgemachter Schlüssel, ihm aus dem Departement derauswärtigen Angelegenheiten die wichtigsten Correspondenzenabschriftlich mitzutheilen, welche seitdem mehrere Jahre hin-durch, sobald sie angelangt waren, nach Berlin geschicktwurden"). Der Baron v. Weingarten, Legationssecretairund Liebling des österreichischen Gesandten Puebla in Ber-lin, verschaffte durch seine Geliebte, die Tochter des Kastel-lans in Charlottenburg, dazu bewogen, die Kcnntniß wich-tiger Aktenstücke"). In Frankreich blieb nicht viel geheim.Von Petersburg aus stand der Großfürst Peter") seit dem
1) HascheS Dresden IV. S. >89.
2) Retzow I, S. 23.
3) S. Preuß II. S. I. Der Auszug aus den Untersuchungs-protokollen Menzels vom Jahre 1757 steht in den neuen Aktenstückenzur Geschichte des siebenjährigen Kriegs. Leipz. I8II.
4) Retzow I. S. 37. Cogniazo Th. I. S. 224. Diese Stückewaren dem König bereits bekannt. Weingarten lebte später unter demNamen Weiß noch viele Jahre in der Altmark.
5) Biographie Peter's III. LH. I. Tübingen 1808. Siehe auchPreuß II. S. 4. Anmerk. 4.