collegii und einer eigenen Tribunalsordnung. Die bisherigenmancherlei Gerichtshöfe, Tribunal, Hof- und Criminalgericht,Criminalcollegium, sowie die für Streitigkeiten der Juden be-sonders eingesetzte Judencommission, dann auch der geheime 1749jJustizrath und auch das Ravensbergsche Appcllationsgcricht 2uni.wurden mit dem Kammcrgcrichte zu einem Collegium ver- ,Kunden. Dieses wurde in vier Senate gctheilt, um die Ap-pellationen von einem zum anderen gehen zu lassen '). DasPupillencollegium bestand aus einer eigenen Deputation dervier Senate mit strenger Geschäftsordnung, denn bis dahinhatten sich die Sachen der Unmündigen in der grössten Un-ordnung befunden. Auch bei dem Kammergerichte wurdenstatt der 45 Mitglieder der bisherigen Collegien nur 28 Mit-glieder angcstellt, doch besser besoldet, was 8000 Thaler Zu-schuß erforderte, von welchen die märkische Landschaft 5000Thaler auf Verlangen des Königs übernahm. Die noch feh-lenden 3000 Thaler zahlte der König im ersten Jahre ausseinen persönlichen Ersparnissen. Aehnlich wurde im Magde-burgischcn verfahren, wo die Stände eine ansehnliche Summezu den nöthigen Besoldungen bewilligten und so die Reformnach und nach überall durchgeführt, wozu Cocccji in alle Pro-vinzen Commissionen schickte und nach Cleve und dann inalle übrigen Provinzen selbst ging ^). Indem so weit alsmöglich kleine Justizcollegicn für die Domainenämtcr einge-richtet wurden, entzog der König den gemeinen Mann dergroben Willkür der Domaincnpächtcr, die Rechtspflege denRechtsunkundigen. Jährlich musste Bericht über alle imGange befindlichen Proccsse erstattet werden, und Drohungenund Strafen gegen Verzögerungen wirkten auf Beschleuni-gung des Ganges derselben. Auch das zu hohe Sportulircnund Drücken der Unterthanen wurde streng bestraft.
Es ist sehr treffend als Haupterfolg der Cocccjischcn Re-form hcrvorgehobcn worden, daß sic den preussischen Juristcn-stand gleichsam neu begründete, ihn auf seine wesentliche Be-stimmung hinwies und ihm die Möglichkeit verschaffte, dcr-
t) Geschichte desKammergerichts inH y m m en's BeiträgenII. S-282.
2) Heldenleben III. S. 206.
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