Finanzen.
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Alle diese Ergebnisse der Finanzverwaltung waren nurdurch die grösste Umsicht bei Erhebung der Steuern, durchscharfe Aufsicht auf die eingegangenen Gelder und durch diesorgfältigste Aufmerksamkeit auf Ersparungen von Ausgabenmöglich. Wie weit diese Sparsamkeit ging, sehen wir dar-aus, daß der König dem Obristen des Baireuth'schen Dra-gonerregiments schrieb, weil er glaube, daß dieses Regimentnoch schwarze Hüte ohne Tressen habe, so befehle er, daßdiese wohl conserviret würden, indem selbige, wenn es zumMarsch komme, mitgenommen werden sollten. Bald darauf 1744befahl er nochmals, daß dieses Regiment bei dem bevorstehen- August,den Marsche seine neuen Hüte zurücklasscn, dagegen die alten,wenn, wie er befohlen, die Tressen daran abgeschnitten seinwürden, aufgesetzt werden sollten'). Man darf nur des Kö-nigs Befehle an ein einziges Regiment lesen, wie sie an alleergingen, um zu erstaunen über die in alle Einzelnheiten ein-gehenden genauen Vorschriften, Anweisungen und Anordnun-gen, welche er ertheilte, und um sich mit Bewunderung zuüberzeugen, daß sein Auge Alles durchdrang, wie seine HandAlles bis zu den geringsten Kleinigkeiten hinab leitete.
Er sah nun sehr wohl ein, daß der erweiterte Anbaudes Landes durch Vermehrung der Zahl der Bewohner dieEinkünfte wesentlich vermehren würde, daß ferner das Her-beiziehen von Menschen, welche Gewerbe trieben, die bis da-hin gar nicht oder doch nicht hinreichend und gut genug imLande betrieben worden waren, den Wohlstand beträchtlicherhöhen würde. So schritt er auf dem von seinem Vaterungeschlagenen Wege fort, und lud durch wiederholte öffent-liche Bekanntmachungen unter mehrfachen gebotenen Vorthei-len fremde bemittelte Personen und Familien von Manufak-turisten, Profcssionisten und Handarbeitern ein, sich in seinemLande niederzulassen. Er gewährte ihnen freie Bau-, Hof-und Gartenplätze, Befreiung von gewaltsamen Werbungen,zeitweilig von bürgerlichen Lasten und selbst von der Acciseund Einquartierungsfteuer, Vorschüsse zu mäßigen Zinsen,selbst 10 Procent Bauhülfe, unentgeltliches Bürger- und
l) Preuß, Urkundenbuch, LH. V. S. 74 „. 76.
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