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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Buch VII. Elftes Hauptstück.

mit Frankreich abgeschlossen war, zog er seine Minister in dasGehcimniß. Er überzeugte sie nicht völlig von der Nothwen-digkeit, den Krieg wieder anzufangen. Die sehr zweideutigeArt der öffentlichen und geheimen Verträge, welche einanderwidersprachen, mochten sic nicht billigen. Doch war der Königzu ungeduldig über die Gefahr seiner Lage.Ich wählte,"sagte er später einmal,den Krieg auf die Gefahr, darinunterzugehen, aber mit Ehren')." Um jedoch dem in Ver-bindung mit Frankreich beschlossenen Unternehmen gegen Oe-sterreich den Anschein eines Angriffskriegs und damit einesBruches des breslaucr Friedens zu nehmen und es als ein-1744 fache, ja pflichtgemäße Unterstützung des Kaisers als Reichs-22. Mai. oberhaupts durch einen Reichsfürstcn erscheinen zu lassen^),schloß Friedrich bald darauf mit dem Kaiser, dem Kurfürstenvon der Pfalz und dem Landgrafen von Hessen unter demNamen der Union ein Bündniß zu Frankfurt a. M. Alsdessen Zweck wurde öffentlich die Erhaltung des Reichs indessen alter Verfassung, die Anerkennung des Kaisers durchLen wiener Hof, die Rückgabe der Erbländer desselben, dieBeilegung des Streits über die österreichische Erbfolge unddie Herstellung des Friedens in Deutschland angegeben. DieTheilnchmer gewährleisteten einander ihre Besitzungen undallen Reichsfürsten sollte der Beitritt freistehen, Frankreichaber dazu als Gewährleister des westfälischen Friedens einge-6. Juni, laden werden. Dieses trat auch alsbald bei. Ausserdem aber24. Juli, schloß Friedrich II. einen geheimen Vertrag nur mit demKaiser, durch welchen er sich noch besonders verpflichtete, denZweck der frankfurter Union auf jede Weise zu erreichen, demKaiser aber Böhmen zu verschaffen, mit Ausschluß des schon

1) Ranke III. S. 157 ff. Es ist wesentlich nur vor dem Aus-bruche des dritten schlesischen oder siebenjährigen Kriegs.'

2) Es ist das meiner Meinung nach nicht zu bezweifeln und auchdie später am 8. August erfolgte Ratification der angeblich früher (vordem Bündnisse mit Frankreich vom 5. Juni) abgeschlossenen oder dochdatirten Verträge mit dem Kaiser dürfte dafür zeugen. Ranke III-S- 146 meint, der Vertrag mit dem Kaiser sei eigentlich ein Werk desMärzes dieses Jahres, richtig, allein der Vertrag mit Frankreich auchund eS würde ohne diesen die Union sicher nicht abgeschlossen worden sein.