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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Das Generalsteueramt.

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Mangel an ständischer Vollmacht den Beitritt weigerten, so- 1741fort zu entlassen. Der König bedrohte die Kassendeputation 23. März,mit Execution, wenn die von ihm verlangte Summe nichtund zwar öffentlich als von Fürsten und Ständenbewilligt ausgeschrieben würde. Alle Vorstellungen undProtestationen dagegen waren vergeblich. Die Execution sollte 24. März,vollstreckt werden, wenn nicht binnen 24 Stunden das Geldfür die beiden ersten Jahresmonate bereit wäre. Endlich er-klärte die Deputation, was von einzelnen Ständen eingegangen 25. März,sei unter der Bedingung zahlen zu wollen, daß in den Quit-tungen durchaus keiner Ein- oder Bewilligung gedacht werde.

Nun wurden aber nur 30,000 Thaler dann, weil nicht mehrcingegangen, insgesammt 42,000 Thaler wirklich baar gezahlt, 26. April,indem die Deputaten sich damit entschuldigten, daß die preus-sischen Regimenter ausser den Naturallieferungen von denmeisten Ständen schon mehr als den Betrag der ersten zweiMonate baar erhoben, sie auch keine Execution gegen dieSäumigen verhängen könnten, was Sache des (vom Königeaufgelösten) Oberamts sei. Dazu wäre Oberschlesien ganz undauch ein Theil Niederschlesiens durch den Krieg ruinirt. DerKönig bestand auf völlige Entrichtung der von ihm verlang- Mai.ten Summe für die ersten Monate, bis die Deputation ihmberechnete, daß Schlesien an Naturallieferungen und baaremGelbe und Lasten bereits 890,000 Thaler mehr gegeben undgetragen, als er für das ganze Jahr gefordert. Der Königsah das Billige dieser Vorstellung ein und erklärte, nicht mehrvon ihnen zu wollen, als sie dem Kaiser gegeben. Es wurdenun, was Oberschlesien zu zahlen gehabt hätte, abgezogenund von Niederschlesien monatlich 124,666 Thaler verlangt,davon waren jedoch in den ersten sechs Monaten nur103,000 Gulden bezahlt und über eine Million im Reste.

Das ging aber unter preussischer Verwaltung nicht so wiefrüher unter der österreichischen. Indessen diese, wie alleübrigen Angelegenheiten konnten in der Hauptsache nicht durchdie Feder entschieden werden ').

1) Landeß-Diarium vom I. l74I bis Ende Februars, gedruckt inder Kriegs-b'am» LH. VlI. Beil. u. Th. VIII. Beil. 10, von da abhandschriftlich.