Druckschrift 
4 (1851) Von 1739 bis 1756
Entstehung
Seite
123
Einzelbild herunterladen
 

Das Generalsteueramt.

123

meinte auch, das Haus des Generalsteueramts stehe unterdem Schutze des Magistrats und ein Verfahren gegen dieKasse fei gegen den mit dem Könige abgeschlossenen Neutrali-tatsvcrtrag. Das Commissariat verlangte nun, der Ausschußsolle entweder die Kasse aufgeben oder monatlich 191,000 Tha-ler, als so viel auch der Kaiser ehemals bekommen, zur Er-haltung des Heeres zahlen. Der Ausschuß verweigerte das,ließ die Kasse versiegeln und beharrte dabei, daß er nur dievon den Ständen aus einem Fürstentage erthcllten Vorschriftenzu befolgen, aus sich aber keine Macht, endlich nicht dasRecht habe, die Stände zu berufen, was nur der König vonBöhmen als oberster Herzog von Schlesien könne, viel wenigeraber Steuern zu bewilligen. Das Kriegs commissariat wendeteanfänglich mit großer Mäßigung alle Mittel an, um denAusschuß zu einem ausserordentlichen, allerdings verfassungs-widrigen Schritte zu bewegen, nämlich auf Anweisung desKriegscommissariats Zahlungen zu leisten und die dazu nöthigenSummen auf das Land zu vertheilen. Als das vergeblichwar, griff es zu Drohungen und endlich, weil man des Geldesdurchaus bedurfte, zur Gewalt.

Auf Befehl des Feldmarschalls Schwerin wurde der De- 1741putirte Sala v. Gross«, das Haupt des Widerstandes, fest- 7. Febr.genommen und unter Bedeckung nach Oels gebracht. Dasschreckte dessen College» etwas. Der König erklärte dann, er ll. Febr.wolle die Stände bei ihren Rechten und ihnen auch die Kassenlassen, wenn sie ihm, wie zuletzt dem Kaiser, monatlich dieverlangten 191,000 Thaler an die Feldkriegskasse entrichtenwürden, um die Naturalverpflegung der Truppen zu bezahlen.

Die Deputirten sollten sich binnen 24 Stunden erklären und,wenn sie sich weigerten, mit Execution belegt werden, indemsie, cs falle wie es wolle, ihm oder der Königin MariaTheresia verantwortlich blieben. Unter wiederholten Erklä-rungen, daß Schlesien gar nicht verpflichtet sei, dem Königevon Böhmen Steuern zu entrichten, was nur freiwillig ge-schehe, unter vielen Klagen, daß der Kaiser nur ein Drittheildessen erhalten, was der König fordere, daß Landesarmuth,Wassersnoth und dergleichen mehr das Aufbringen einer sounerschwinglichen Summe unmöglich machten, willigte der