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3 (1859) Erzählungen; Robert Guiskard; Gedichte, Epigramme etc.; Anhang
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Michael Kvhlhaas.

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gmig niedergeschlagen haben würde, wenn er sie nicht durch falscheAngaben verführt für eine völlig grundlose und nichtsnutzige Placke-rei gehalten hätte, kam er ans die gegenwärtige Lage der Dinge.Er bemerkte, daß weder nach göttlichen noch menschlichen Gesetzender Roßkamm um dieses Mißgriffs willen befugt gewesen wäre, eineso ungeheure Selbstrache, als er sich erlaubt, ausznüben; schilderteden Glanz, der durch eine Verhandlung mit demselben, als einerrechtlichen Kriegsgewalt, ans sein gottverdammtes Haupt falle; unddie Schmach, die dadurch auf die geheiligte Person des Kurfürstenzurückspringe, schien ihm so unerträglich, daß er im Feuer der Be-redsamkeit lieber das Aeußerste erleben, den Rechtsschluß des rasen-den Rebellen erfüllt und den Junker seinen Vetter zur Dickfütternngder Rappen nach Kohlhaasenbrück abgesührt sehen, als den Vorschlag,den der Doctor Luther gemacht, angenommen wissen wollte. DerGroßkanzler des Tribunals, Graf Wrede, äußerte, halb zu ihm ge-wandt, sein Bedauern, daß eine so zarte Sorgfalt, als er bei derAuslösung dieser allerdings mißlichen Sache für den Ruhm des Herrnzeige, ihn nicht bei der ersten Veranlassung derselben erfüllt hätte.Er stellte dem Kurfürsten sein Bedenken vor, die Staatsgewalt zurDurchsetzung einer offenbar unrechtlichen Maßregel in Anspruch zunehmen; bemerkte mit einem bedeutenden Blick auf den Zulauf, dender Roßhändler fortdauernd im Lande fand, daß der Faden der Fre-velthaten sich auf diese Weise in's Unendliche fortzuspinnen drohe,und erklärte, daß nur ein schlichtes Rechtthun, indem man unmittel-bar und rücksichtslos den Fehltritt, den man sich zu Schulden kom-men lassen, wieder gut machte, ihu abreißeu und die Regierungglücklich aus diesem häßlichen Handel herrusziehen könne. Der PrinzChristian von Meißen, auf die Frage des Herrn, was er davonhalte? äußerte, mit Verehrung gegen den Großkanzler gewandt: dieDenkungsart, die er an den Tag lege, erfülle ihn zwar mit demgrößten Respekt; indem er aber dem Kohlhaas zu seinem Recht der-