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Michael Kohlhaar.
helfen wolle, bedenke er nicht, daß er Wittenberg nnd Leipzig nnddas ganze durch ihn mißhandelte Land in seinem gerechten Anspruchans Schadenersatz oder wenigstens Bestrafung beeinträchtige. DieOrdnung des Staats sei in Beziehung auf diesen Mann so verrückt,daß man sie schwerlich durch einen Grundsatz aus der Wissenschaftdes Rechts entlehnt werde einrenkcn können. Daher stimme er, nachder Meinung des Kämmerers, dafür, das Mittel, das für solcheFälle eingesetzt sei, in's Spiel zu ziehen: einen Kriegshansen von hin-reichender Größe zusammenznraffen nnd den Roßhändler, der in Lützenausgepstauzt sei, damit aufznheben oder zu erdrücken. Der Kämme-rer, indem er für ihn nnd den Kurfürsten Stühle von der Wandnahm, und auf eine verbindliche Weise in's Zimmer setzte, sagte: erfreue sich, daß ein Mann von seiner Rechtschaffenheit nnd Einsichtmit ihm in dem Mittel, diese Sache zweideutiger Art Leiznlegen,übereinstimmc. Der Prinz, indem er den Stuhl, ohne sich zu setzen,in der Hand hielt und ihn ansah, versicherte ihn: daß er gar nichtUrsache hätte sich deshalb zu freuen, indem die damit verbundeneMaßregel nothwendig die wäre, einen Verhaftsbefehl vorher gegenihn zu erlassen, nnd ihm wegen Mißbrauchs des landesherrlichenNamens den Prozeß zu machen. Denn wenn Nothwendigkeit erfor-dere, den Schleier vor dem Thron der Gerechtigkeit niederzulassen,über eine Reihe von Frevelthaten, die unabsehbar wie sie sich fort-erzeugt, vor den Schranken desselben zu erscheinen nicht mehr Raumfänden, so gelte das nicht von der ersten, die sie veranlaßt; nnd al-lererst seine Anklage auf Leben und Tod könne den Staat zur Zer-malmung des Roßhändlers bevollmächtigen, dessen Sache, wie be-kannt, sehr gerecht sei, und dem man das Schwert, das er führe,selbst in die Hand gegeben. Der Kurfürst, den der Junker bei die-sen Worten betroffen ansah, wandte sich, indem er über das ganzeGesicht roth ward, und trat an's Fenster. Der Graf Kallheim, nacheiner verlegenen Pause von allen Seiten, sagte, daß man ans diese