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Michael KohlhaaS.
lcrs anzunehmen, und ihm de« Vorgefallcnen wegen, zur Erneue-rung seines Prozesses, Amnestie zu ertheilen. Die öffentliche Mei-nung, bemerkte er, sei auf eine höchst gefährliche Weise auf diesesMannes Seite, dergestalt, daß selbst in dem dreimal von ihm ein-geäscherten Wittenberg eine Stimme zu seinem Vortheil spreche; undda er sein Anerbieten, falls er damit abgewicsen werden sollte, un-fehlbar unter gehässigen Bemerkungen zur Wissenschaft des Volks brin-gen würde, so könne dasselbe leicht in dem Grade verführt werden,daß mit der Staatsgewalt gar nicht« mehr gegen ihn auszurichtensei. Er schloß, daß man in diesem Fall über die Bedenklichkeit, miteinem Staatsbürger, der die Waffen ergriffen, in Unterhandlung zutreten, hinwcggchen müsse; daß derselbe in der That durch das Ver-fahren, das man gegen ihn beobachtet, auf gewisse Weise außer derStaatsvcrbindnng gesetzt worden sei; und kurz, daß man ihn, uniaus dem Handel zu kommen, mehr als eine fremde in das Landgefallene Macht, wozu er sich auch, da er ein Ausländer sei, gewis-sermaßen qualificirc, denn als einen Rebellen, der sich gegen denThron anflehnc, betrachten müsse. — Der Kurfürst erhielt diesenBrics eben, als der Prinz Christian von Meißen, Generalissimusdes Reichs, Oheim des bei Mühlberg geschlagenen und an seinenWunden noch daniedcrliegenden Prinzen Friedrich von Meißen, derGroßkanzler des Tribunals, Graf Wrede, Graf Kallhcim, Präsidentder Staatskanzlei, und die beiden Herren Hinz und Kunz von Tronka,dieser Kämmerer, jener Mundschenk, die Jugendfreunde und Vertran-ten des Herrn, in dem Schlosse gegenwärtig waren. Der Kämme-rer Herr Kunz, der in der Qualität eines Geheimcnraths des Herrngeheime Correspondenz, mit der Befugniß sich seines Namens undWappens zu bedienen, besorgte, nahm zuerst das Wort, und nach-dem er noch einmal weitläufig auseinander gelegt hatte, daß er dieKlage, die der Roßhändler gegen den Junker seinen Vetter bei demTribunal eingereicht, nimmermehr durch eine eigenmächtige Verfü-