Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
389
Einzelbild herunterladen
 

389

Z. 292.

Die Steuern können auf mehrfache Weise eingelheilt wer-den. Zwei Eintheilungen, obgleich wesentlich verschieden, sindbisher mit einander vermengt worden. Es ist daher nöthig, siesorgfältig zu unterscheiden^ und die aus ihnen sich ergebendenArten von Steuern mit besonderen Namen zu belegen.

I. Sieht man auf die Art und Weise, wie die Steuernder Beitragsfähigkeit der Würger angepaßt und zur Erreichungdieses Zweckes an gewisse Gegenstände angeknüpft werden kön-nen, so ergeben sich folgende zwei Wege:

1. Man kann die Vermögensumstände oder die Steuer-sähigkeit jedes Einzelnen erforschen und ihm darnach eine gewisseSteuerlast zutheilen. Hier hat man cs mit Personen zu thun,denen für jedes Jahr eine gewisse Steuerschuldigkeit aufgelegtwird. Die Vollkommenheit solcher Steuern hängt zum Theilevon der Genauigkeit der gesammten Nachrichten über Besitz undEinkommen der Einzelnen ab. Steuern dieser Gattung könnenSchatzungen genannt werden (a). Sie werden entwedervon den Einkünften der Bürger gefordert, oder auf den Stammdes Vermögens gelegt.

2) Man kann von gewissen Verwendungen des Vermögensauf dessen Größe schließen und daher die Steuern an die Aus-gaben der Steuerpflichtigen anlehnen. Hiezu sind nur solcheAusgaben tauglich, deren Größe als Kennzeichen für einen ge-wissen Grad von Vermöglichkeit betrachtet werden kann. DieSteuern dieser Gattung nennt man gewöhnlich Verbrauchs-,Werzehrungs-oder Consumtionssteuern, noch bezeich-nender können sie Aufwandssteuern heißen (-). Man hatbei ihnen keine Person mit ihrem Besitze und Erwerbe fortwäh-rend im Auge, sondern hält sich nur an einzelne Handlungendes Gütergebrauches, deren jede für sich den Grund einer beson-deren Steuerforderung bildet, z. B. den Ankauf eines Genuß-mittels, oder wenigstens nur an die einzelnen Zweige der Aus-gaben, die man als Merkmale eines gewissen Einkommens an-sieht, z. B. das Halten einer Anzahl von Bedienten (<s). Diewichtige Eigenthümlichkeit der Aufwandsteuern besteht darin,