Erstes Buch.Stalltsilusgaben.
I. Abschnit t.
Allgemeine Betrachtung der Staatsansgaben.
§. 24.
§)er Staatsaufwand oder der Inbegriff der StaatS-ausgaben ist die gestimmte, von der Negierung vorgenom-mene Verwendung von Sachgütern für Zwecke des Staates. Erkann unter verschiedenen allgemeinen Gesichtspunkten betrachtetwerden.
1) Art, die Staatsausgaben in Anschlag zu brin-gen. Wie die Staatseinkünfte aus genau bestimmten Güter-mengen bestehen, so kommen auch bei den Staatsausgaben durch-gängig ausbedungene, oder sonst irgendwie bemessene Vergü-tungen der verschiedenen, für gesellschaftliche Zwecke veranstal-teten Leistungen vor. Das Finanzwesen bewegt sich also wieeine Privatwirthschaft (I, §. 63.) hauptsächlich in dem Gebieteder Preise und hängt von dem jedesmaligen Stande derselbenbei seinen Ausgaben und Einnahmen ab, obschon auch der Werthder Dinge bei jedem von der Negierung zu veranstaltenden Ge-brauche derselben sorgfältig in Betracht gezogen werden muß(I, §. 65— 67), und aus dem bloßen Geldbeträge der Staats-