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II. Abschnitt.
Einzelne Gegenstände des Staatsaufwandes.
, s-44.
Die nähere Betrachtung der Staatsausgaben führt, wie schondie Verhandlungen der ständischen Versammlungen über dieFinanzplane zeigen, zu einer Prüfung aller Staatseinrichtun-gen, und man könnte hierdurch in Versuchung gerathen, einengroßen Theil der Staatsklugheitslehre in die Finanzwissenschafthereinzuziehen («). Dieß würde jedoch nicht bloß dem Zweckederselben widerstreiten, sondern darum schädlich sein, weil dabeieine allseitige gründliche Untersuchung der Staatsvcrwaltungs-gcgenstände verhindert und der finanzielle Gesichtspunkt zu sehrhervorgehoben würde. Um sich genau in den Gränzen der Fi-nanzwissenschaft zu halten, muß man sich darauf beschränken,bei jedem Gegenstände der Staatsausgaben zu erforschen, wosich in ihm Gelegenheit zeigt, die Grundsätze der Sparsamkeitohne Verletzung anderer Rücksichten in Anwendung zu bringen.
(a) Wie es zum Theile von Krause geschehen ist, National- und Staats»ökonomie, 2ter Theil.
1. Abtheilung.
Ausgaben aus der Verfassung.
§. 45 .
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß in einem monar-chischen Staate der Fürst auf ein seiner erhabenen Stellung ent-