Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
383
Einzelbild herunterladen
 

383

(a) Das Nähere von den Erhebungskosten folgt bei den einzelnen Steu-ern. In Großbritanien wurde der Erhcbungsaufwand sämmtli-cher Steuern, welcher 18171824 noch über 10 Proc. betrug, seit1830 unter 7 pCt. herabgebracht, 1831 auf 0,", 1834 auf 6 Proc.Diese Reduction rührt zum Lheile von der erhöhten Brutto-Ein-nahme her, die zwischen 1824 und >831 von 15/, auf 21 Mill. L.St. stieg; s. ? u bl 0 ? e b > o r, llislnlre linanviöro et stntistlguegenerale de 1'llinplre Lrlt., I, 177. Mit Einrcchnung von Irlandwaren >839 die Kosten der Steuern überhaupt 5," Proc., der Zölleinsbesondere S,", der Accise ü/°, der direkten Steuern 1/sProc.Preußen, A. 1849, im Ganzen 10,^ Proc. Oesterreich, A. >8497,'Proc., aber ohne die Kosten der Cameralgcfällc-Berwaltungenund der Finanzwache.Baden, A.1848:besonderc Kosten derSteuern(ohne Zoll) 6,2 Proc., Äntheil an den allgemeinen Kosten der Steu-ern und Gebühren 3 ,°? Proc., also zus. 10 / Proc. Frankreich, A.1844, Kosten der eigentlichen Steuern 9/ Proc.

(d)de vis nvee une borreui .gul auxmentu mon ?.e1e, <>uo pour ces30 iiiilliniis, gni revenulent an rni, II e» sortnient de In bovrsodes purticuliers, ^'ui presgue Iionte de le diro, ISO mlllions.de ne Ins pns snrpris, npres celn, d'ou vennit In calumile dupeuple." Illein. de 8uII>, -r 1S98. IV, 332 (Lond. U. v. 1778.)A. Smith, IV, 213.

Z. 287.

Rückstände in der Steuercinnahme (Ausstände, Stcucr-reste) sind für die Ordnung im Staatshaushalte störend, denndie Ausgaben der Staatscaffe dürfen doch nicht verschoben wer-den, die Erhebungsgcschäfte werden vermehrt (n) , auch pflegtein Thcil der rückständigen Summen verloren zu gehen. Eineaus milder Absicht hervorgehende unbedingte Nachsicht gegendie Steuerpflichtigen würde mehr Uebles als Gutes bewirken,indem sie dieselben zur Nachlässigkeit verleitete, die Neste an-wüchscn und die endlich doch nothwcndig werdende Strengenoch härter wäre. Eine rücksichtslose Eintreibung wird dagegenzur zwecklosen Härte, wo die Unvcrmöglichkeit am Tage liegt.Hieraus entspringen folgende Regeln:

1) Man muß die Steuern so pünctlich und nachdrücklicheinfordern, daß die Nachlässigkeit, Trägheit oder Widerspenstig-keit der Steuerpflichtigen bezwungen und denselben ein Antriebgegeben werde, die nöthigen Summen bereit zu halten.

2^) Das hiebei anzuwendcnde Verfahren mit einer regel-mäßig fortschreitenden Steigerung der Zwangsmittel muß durchdas Gesetz genau bestimmt, auch muß dafür gesorgt sein, daßdie Pfändung weder den nöthigen Lebens- und Gewerbsbedarf