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1 (1850)
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Consumtionen u. dgl. kund. Ueberbürdungen einzelner Bolks-classcn oder Gcwerbszweige lassen sich aus partiellen Erschei-nungen ähnlicher Art wahrnehmcn. Es ist jedoch schwer, dieMitwirkung fremdartiger Ursachen genau auszuschciden. Dieöfters versuchte Berechnung, welche Steuersumme im Durch-schnitt auf den Kopf der Einwohner in jedem Lande komme, istzwar in manchem Betrachte nützlich (»), nur muß man sich hü-ten, Folgerungen aus ihr abzulciten, zu deren Begründung sienicht zureicht. Auch wenn man die Rechnung, wie es geschehensoll, bei allen Staaten auf gleiche Weise führt, gleiche Arten vonAbgaben annimmt (-), überall den Brutto- oder den Nettoer-trag anwendet rc., so beweist dieser Ausschlag doch 1) nicht denverschiedenen Druck der Stenern, weil sowohl der Wohl-stand, als auch der Preis des Metallgeldes gegen die anderenGüter in den verglichenen Landern sehr ungleich sein kann, undwegen der letztgenannten Ursache die gefundenen Geldsummen,um verglichen werden zu können, eigentlich noch einer Berich-tigung bedürften, zu der es aber an sicheren Anhaltspunktenfehlt (a); 2) nicht den Woh l sta n d j ede s Lan des, denn eslaßt sich nicht annehmen, daß die wirkliche Besteuerung demsel-ben überall gleichmäßig entspreche, vielmehr stehen die Steuer-summen der Gränze, wo das Uebermaaß anfängt, bald näher,bald ferner; 3) nicht die Kostbarkeit oder Sparsamkeitder Staatsverwaltung, weil man auch auf die anderen Ein-nahmsquellcn Rücksicht nehmen muß, und ferner erst zu unter-suchen ist, ob nicht der Staat, in welchem die Steuern höhersind, auch in guten Ncgierungsanstalten verhältnißmäßig mehrleistet (ck).

sa) Zu diesem Behufs ist es dienlicher 1) sammtlicheAuflagcn zu neh-men, weil sie die, aus dem Einkommen der Bürger geschöpften Sum-men anzeigen, während in H. 248 die Gebühren wcggelaffen wurden,weites dort gerade auf die Ausdehnung der eigentlichen Steuernankam; 2) den rohen Betrag, weil die Erhcbungskosten von de»Bürgern ebenfalls aufgebracht werden müssen. Won manchen Staa-ten ist derselbe in den veröffentlichten Anschlägen oder Rechnungennicht aufqeführt, wcßhalb diese Länder hier wezbleiben mußten.

In der Schweiz war der Reinertrag der Steuern und Gebührennach den Anschlägen für 4846 auf den Kopf: Gens 6,'fl , Waadt