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vorher, auch der Absatz der Gcwerbsuntcrnehmcr sowie dieBeschäftigung der Arbeiter und der Kapitale ungefähr ingleichem Umfange bleiben. Es dauert jedoch immer einige Zeit,bis die mir der geänderten Richuing der Verzehrung verbundenenStörungen sich verlieren, namentlich bis die Besteuerten sich ineine andere Lebensweise gefunden haben, das Angebot ver-schiedener Waarcn sich mit dem uunmcbrigen Begehre insGleichgewicht gesetzt hat, bis die außer Thätigkcit gesetzten Ar-beiter, z.B. in Fabriken von LuruSgegenständen oder in Diensten,ein anderes Unterkommen erzielt und die Unternehmer ihreEapitale wieder nützlich verwendet haben, besonders da sich inden Staatsausgaben mancherlei Veränderungen zutragen unddie durch sie in Nahrung gesetzten Gewerbe und Landeslheilewechseln. Ein solcher Uebergang ist stets mit Verlusten am Ca-pital und mit einer Bedrängniß von Arbeiterfamilien verknüpft;ist er jedoch beendet, so bleibt nur noch die Einschränkung übrig,welche die Steuerpflichtigen sich auferlegt sehen, und auch dieseverliert mit der Zeit, durch die Gewöhnung, einen Theil ihrerBeschwerlichkeit.
§. 274. s270ss
Sowohl aus dieser Ursache, als der Möglichkeit der Ucber-wälzung willen ist die anfängliche Wirkung einer Steuer häufigvon der später eintretenden und dann fortdauernden verschieden,und alte Steuern werden deshalb bei gleicher Güte leichter er-tragen als neue (»). Hieraus folgt, daß man nicht ohne wichtigeGründe und nur mit großer Umsicht erhebliche Veränderungenin den Steuer» vornehmen sollte (/,), es wäre aber zu weitgegangen, wenn man sich so wenig als möglich zu denselbenentschließen wollte, denn sie werden von Zeit zu Zeit Bedürfniß.Wald fordert die Vermehrung der Staatsbedürfnisse die Er-höhung, bald das Bedürfniß einer Erleichterung für eine oderdie andere Volksclasse die Erniedrigung einer Steuer; bald ge-bietet die Gerechtigkeit eine andere Vertheilung der Steuernoder die Einführung einer neuen Art derselben, wenn sich näm-lich zeigt, daß bei der bisherigen Einrichtung die Staatsbürger