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hältniß ihres Einkommens zu groß ist und ihren nothwcndigenUnterhalt zu schmälern droht, durch erhöhten Lohn entschädigtwerden, weil sonst Auswanderung, vermehrte Sterblichkeit w.die Menge der angebotenen Arbeit verringern würde (S).
(a) Z. B. man weicht einer Steuer auf Ackerpferde aus, indem manZugochsen anschafft.
(d) Canarda. a. O. nimmt zu allgemein an,jede Steuer, sie werdevom Käufer oder vom Verkäufer einer Waare crkobe», verthcile sichin beiden Fällen auf gleiche Weise unter beide Bclheiligte und zwarin demselben Verhältnis!, in welchem das Mitwerben dem einen oderdem anderen günstiger ist. Wenn z. B. eine Waare 100 fl. gilt undmit U) fl. Steuer belegt wird, die Concurrenz des Angebotes aberzu der des Begehres sich wie 2 zu 3 verhält, so sollen jene 10 fl. ineben diesem Verhältnis; von beiden Classen getragen werden, dieWaare soll auf 106 fl. steigen und der Verlust für die Verkäufer 4fl. betragen. Es kommt nicht blos auf die Größe des Angebotes undBegehres, sondern auch darauf an, nach welcher Fortschreitung beidesich verändern, und im obigen Falle darauf, wieviel Kauflustige mehrals 100 fl. zu geben und wieviel Verkäufer unter 100 fl. zu verkaufengeneigt sind. — Ueberhaupt hat man sich zuweilen, ohne die verschie-denen Fälle deutlich zu unterscheiden, das Ucbcrwälzen ver Steuernzu leicht vorgestcllt und deshalb die gute Anlegung derselben ver-nachläßigt. Hiezu neigt sich auch Ricardo Cap.8. „Obgleich einigeSteuern diese Wirkungen (nämlich die Hemmung der Production)in höherem Grade äußern als andere, so muß man doch zugestehcn,daß die verderblichen Folgen der Besteuerung weniger von der Wahlder besteuerten Gegenstände, als von ihrer ganzen Summe her-rührcn."
§. 272. (27-1.^
7) Eine Steuer, die eine gewisse Elasse von Bürgern ver-hältnißmaßig stärker als andere triffl, reizt, woferne die Ueber-wälzung nicht bald gelingt, zum Verlassen des überbürdeten Er-werbszweiges an. Ist dieß ausführbar, so muß durch die Ver-minderung des Angebotes das Gleichgewicht in der Einträglich-keit verschiedener Beschäftigungen und Erwerbsarten sich wie-derherstellen. Es kann lange dauern, bis dieß vollständig ge-schieht, zumal da unterdessen auch aus anderen Ursachen dasMilwerben in einem gewissen Nahrungszweige sich verändern,z. B. der Absatz geringer werden und dadurch die Erstattungder Steuer neue Schwierigkeit finden kann, und während dieserZeit treten die in §. 273 geschilderten Störungen und Verlusteein. Ist die Ausgleichung endlich erfolgt, so ist der Mehrbetrag(das Uebermaaß) der einzelnen Steuer auf die Käufer hinüber-