Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
358
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2) bei Gesellschaften, deren Mitglieder einen Gewinnaus dem eingelegten Vermögen beziehen, z. B. Wergwerks-oder Wank-Unternehmungen, ist die Besteuerung des Reiner-trages, der entweder unter die Mitglieder vertheilt, oder zuneuer Anlegung zurückgelegt wird, ebenfalls unbedenklich, undderselbe kann bei der Gesellschaft im Ganzen weit leichter ge-troffen werden, als bei den Einkünften der Teilnehmer;

3) Gemeinheiten (Corporationen), z. B. Gemeinden,Universitäten, Clöster und andere Kirchengesellschaften dürfenmit einer Steuer belegt werden, wenn sie im Besitze einesrentetragenden Stammvermögens sind. Denn wenn auch dieSteuer eine Vermehrung der Gemeindeumlagen nöthig macht,so wird hiedurch nur ein Thcil des Nutzens aufgezehrt, den dasEinkommen der Gemeinheit den Mitgliedern gewährt und siebefinden sich noch in besserer Lage, als die Genossen einer un-begüterten Gemeinheit. Wären keine Umlagen anwendbar, wiez. B. bei Clöstern, so träten dieselben Verhältnisse ein, wie beiStiftungen. Haben aber solche Corporationen, wie viele Hand-werkszünfte und manche Gemeinden, keine anderen Hülfsmittcl,als die Beiträge der Mitglieder, so können sie nicht besteuertwerden, weil diese Beiträge lediglich eine Verwendungsart derschon belasteten Privateinkünfte bilden.

(a) Nach einem anerkannten Grundsätze gehört hierher auch das Staats-oberhaupt in Ansehung desjenigen Vermögens und Einkommens,welches ihm nicht zufolge seiner Regcnteneigenschaft, sondern ausirgend einem Privattitel zusteht, v. Kre m er, Darstcll. des Stw.1,75.

§. 264.

4) Die Steuer von einem Stiftungsvermögen läßtsich, da die Renten dieses Vermögens nicht durch Beiträge er-gänzt werden können, nur so anfbringen, daß man die für denStiftungszweck bestimmten Ausgaben beschränkt («). Dieß istim Allgemeinen der mit jeder Steuer verbundene Nachtheil, derin den nützlichen Wirkungen der Staatsausgaben seine Ver-gütung findet. Er ist da am geringsten, wo die Bestimmungeiner Stiftung kein gewisses Maaß des Bedarfes in sich ent-hält, vielmehr der Aufwand je nach den vorhandenen Mitteln