Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
352
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Zuflüssen neuer Vermögenstheile geschöpft werden. Der ge-summte oder rohe Ertrag einer Erwerbsart (I, §. 70) istnicht schon zur Steuerguelle tauglich, weil von ihm nothwendigerst die Erwerbskostcn bestritten werden müssen, welche mannach ihrer Erstattung immer wieder von Neuem für den näm-lichen Zweck aufzuwenden pflegt. Wenn die Steuern diesenKostenersatz nicht verschonten, so wäre die Fortdauer des Er-werbes in seiner bisherigen Ausdehnung gefährdet und hiermitdie Stcuerfähigkeit bedroht. Die Steuern können daher fort-dauernd nur von demjenigen Theile des Ertrages genommenwerden, welcher dem Empfänger desselben übrig bleibt, nach-dem die des Erwerbes willen erforderlichen Ausgaben an an-dere Personen und die nöthigen Verzehrungen schon vorhan-dener Sachgüter ersetzt worden sind, so daß der Ueberrest zurVerfügung des Eigenthümers steht und von ihm für persön-liche Zwecke des Nutzens und Vergnügens oder zur Vermehrungdes Stammvermögens verwendet werden kann, d. h. von denEinkünften oder dem Einkommen. I, §. 70. Nr.3. Müssender Steuern willen diese Verwendungen eine Einschränkung er-leiden, so hat man doch die Beruhigung, daß der Fortgang derWirthschaften nicht gefährdet wird und daß die Vortheile, dieman mit den Steuern erkauft, die Aufopferung auf Seite derSteuerpflichtigen überwiegen. Demnach beruht dieSteu-erfähigkeit der Bürger vorzüglich aufihrem Ein-kommen, und nach welchem Maaßstabe auch immer zu-nächst die Steuerschuldigkeit ausgesprochen werden mag, somüssen die Steuern so viel als möglich nach demVerhältniß des Einkommens vertheilt werden. ESist dieß neben den beiden früher erklärten (Z. 250.) der dritteHauptgrundsatz des Steuerwesens, und von seiner Durch-führung wird vornehmlich die Vollkommenheit der Stcuerthco-rie, so wie des Steuerwesens in jedem Lande bedingt (a).(a)A. Smith hat diesen Satz der Stcuertheorie zu Grunde gelegtund mit der Lehre von den Zweigen des Einkommens in Verbindunggebracht. Er geht davon aus, daß die Steuern nur aus den 3 Quellenaller Einkünfte, Grundrente, Capitalgewinn und Arbeitslohn, hcrflie-ßen können (III, 2>0.), und zeigt später, wie der Arbeitslohn dieauf ihn gelegten Steuern abwälze rc.