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1 (1850)
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gedient sein könnte, so müßte der Eigenthümer, wenn er ausdem Bermögensstamme eine Steuer bestreiten wollte, den-selben theilweise in Geld umsetzen. Dieß zöge schon Verlustnach sich, auch würden die Bestandtheile dieses Stammes, soweit es thunlich ist, zu anderen Arten des Gebrauches verwendetund dabei häufig einer schnelleren Verzehrung preisgegebenwerden. Bei den Grundstücken ist dieß nicht möglich, siemüßten also bei einer Besteuerung des Stammes wiederholtveräußert werden und ein solcher beklagenswertster Wechsel desBesitzes würde die gute Benutzung der Grundstücke überaus er-schweren, zugleich aber ihren Preis mehr und mehr verringern.Eine Verminderung der Capitale ist höchst verderblich (<r),weil sie eine Abnahme der Production, des Volkseinkommensund der Hülfsmittel zur Beschäftigung der Arbeiter bewirkt (ö).Man würde zunächst einen Theil der umlaufenden Eapitalezur unproductiven Verzehrung herüberziehen, z. B. die Sum-men, die man bisher auf Arbeitslohn und Anschaffung von Roh-stoffen verwendete, sodann auch die Ergänzung der stehendenunterlaffen oder diese selbst angreifen, z. W. den Biehstand,Auf diese Weise müßte mit der Verarmung des Volkes eineAbnahme der Steuerfähigkeit eintreten, durch welche auch dieRegierung ihre Hülfsquellen von Jahr zu Jahr mehr dahinschwinden sähe. Sch onung d es Capitales eines Volkesist also eine noihwendige Anforderung an jedesSteuersystem.

(a) Dieß gilt nicht bloß von den wahren volkswirthschaftlichen Capi-talen, sondern auch von den verzinslichen Forderungen der Privat-personen, die man im gemeinen Leben ebenfalls Capitale nennt(I, §. 53), denn dieselben können nicht ohne Schmälerung jener zu-rückgezogen und verzehrt werden.

) Wenn der Ertrag der Steuern für Staatsdienste innerhalb desLandes angewandt wird, so entsteht zwar einiger Ersatz für denletztgenannten Nachtheil, aber doch kein genügender, weil die zudiesem Behufe auszugebenden Summen aus dem fortwährend ver-minderten Gürererzeugniß aufgebracht werden müssen.

Z. 256.

Eine auf die Genuß mittel (I, §.51.) fallende Steuerist zwar weniger schädlich, und es befinden sich unter jenen mancheleicht entbehrliche Gegenstände, deren Verminderung eine der