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Einkünfte in den einzelnen Staaten nach sehrverschiedenen Regeln zu-sammengcstellt und abgetheilt werden.
(-k) Vgl. H offen an n, Die Lehre von den Steuern, S. 27.
ß. 249.
Die Steuern sind jedoch dem Mißbrauche sehr ausge-setzt. Unkenntniß der schonenden Rücksichten, welche die Wolks-wirthschaft erheischt, und übermäßige Anwendung der Herrscher-macht haben, wie die Geschichte bezeugt, bisweilen die Besteuerungsoweit getrieben, daß sie zu einem harten Drucke sür die Völkerwurde, daß das Eigenthum der Bürger den Eingriffen derSteuergewalt ohne Schutz prcißgegebcn war und das Capitaldes Volkes angegriffen wurde. Diese Nebel entsprangen baldaus der übermäßigen Höhe der geforderten Steuersumme, baldaus der fehlerhaften Wertheilung der Steuerlast unter die Bolks-classen und Einzelnen. Es ist daher ein hoher Grad von Ge-rechtigkeit, Kenntniß und Geschicklichkeit erforderlich, um theilsdas mit der allgemeinen Wohlfahrt noch vereinbare Maaß derSteuern zu beobachten, theils dieselben so einzurichten, daß siebei gleicher Größe so wenig als möglich wirthschaftliche StörungenHervorbringen («). Zugleich ist aber auch die Aufstellung festerund zuverlässiger allgemeiner Grundsätze in diesem Gegenstände,in dem man sich sonst nur mit schwankenden, der Staatspraxisentnommenen, oberflächlichen Regeln beholfen hatte, überauswohlthätig und zur Erleichterung der überbürdeten Elasten vonBürgern unentbehrlich. Die Kunst der Besteuerung, eine Fruchtder allgemeinen Bildung, reift langsam und scheint, obgleichsie in dem jetzigen Zeitalter unverkennbar große Fortschritte ge-macht hat, doch von ihrer Vollkommenheit noch immer entferntzu sein. Die Steuertheorie wird hauptsächlich von der Ausbildungder Bolkswirthschastslehre bedingt, und hat daher erst seit A.Smith wissenschaftliche Haltung erlangt.
(a) DasBedürfniß von Steuern war eincder häufigsten Veranlassungen,aus denen Landstände zusammengerufen wurden und eine der Haupt-ursachen von der Ausbildung der landständischen Verfassung. DieSteuern wurden anfangs meistens nur auf einmal oder auf be-stimmte Zeit bewilligt und die Landesfürstcn gaben Versicherungen,gegen eizenmächtigeBelastung. So versprach Ludwig der Branden-burger 1342 im tiroler Freiheitsbrief: — „auch füllen wir dhcinungewenlich Stuir nicht uflegen, on der Landluet Rat." Erzbischof