kommming der Staatskunst, besonders III der neueren Zeit, liefertendagegen die Steuern einen immer größeren Lheil des Staats-bedarfes und vermehrten sich deßhalb in stärkerem Maaße, alsdieser selbst. Hiezu trug in den letzten Jahrhunderten die Ver-größerung der Militärausgaben («), sowie die Zunahmeder Staatsschulden und die hierdurch veranlaßte Veräußerungder Domänen (Z. 95—96) Vieles bei (ö) ; andere Ursachenlagen in der regeren Betriebsamkeit, dem erhöhten Wohlständeund der mehr ausgebildeten Kunst, die Steuern anzulegen.Diese Veränderung, welche in Folge mancher cigenthümlichenVerhältnisse nicht in allen Ländern gleich weit gehen kann (c),legt zwar den Würgern immer fühlbarere Opfer für den Staatauf, hat aber auch wieder das Gute, daß die Regierung denErwerbseifer der Einzelnen ungestörter walten läßt und sich dar-auf beschränkt, einen Lheil seiner Früchte in Anspruch zu neh-
men (,/>.
(a) Uebcr den genauen Zusammenhang zwischen den Militärausgabcnund dem Skeuerwescn, s. Lang, T. Steucrverfassung, S. 4.
(-) Wenn man z. B., um i Million Schulden zu tilgen, Domänen ver-kaufte, welche 33 000 fl. eingetragen hatten , so wurden hiedurch dieStaatslastcn zwar eher gemindert als gemehrt, allein die Quote,welche die Steuern von der ganzen Staatseinnahme bildeten, stieg,(c) Man dürfte daher nicht ohne Weiteres diejenigen Staaten für dieam besten regierten halten, in denen die Steuern die mehrsten Pro-cente der Staatscinnahme ausmachen, weil der geringe BelaufandercrEinkünfte häufig nur die Folge früherer starker Verschuldung oderanderer ungünstigen Ereignisse ist. — Der reine Ertrag der Steu-ern (ohne Gebühren), verglichen mit dem ganzen reinen Staaksein-kommen einiger Länder, ist in folgender Tabelle dargestellt:
Großbritanien 1848 R.Preufe.. j E A-, -Dänemarrk, 1844 R. .Sachsen, 1843—IS A. .Frankreich, mit, 1844 Ad. Salzsteuer « 1848 AOesterreich, 1847 R. .Würtemberg, 1848 4g ABaiern, 1837—42 ll. .Baden, 1848 47 R. . .Kurhessen. 1848 A-. .Waadt, 1846 A. . . .Bern, „ „ ...
Zürich, „ „ ...
Äargau, „ „ . . .
Neineö Ein-kommen.
Reiner Steuer-Ertrag.
Verhältnis;von 2 zu 1
52-422 80g Liv.
44-815 000 Liv.
81/
Proc.
«4 Mill. rl.
39-849 000 rl.
62,26
60 773 000 rl.
38 057 000 rl.
81?
16 702000 rl.
10 170 000 rl.
60?
6-681 000 rl.
3-381 000 rl.
59,1
1181-382 000 fr.
647-724 000 ft.
54,»
1238 Mill. fr.
733 Mill. fr.
59,»
144-872 000 fl.
81-370 000 rl.
56,1
12-548 000 fl.
6-148 000 fl.
49
28712 000 fl.
13-885 000 fl.
46?
12-350 000 fl.
5-742000 fl.
46
3 710 000 rl.
1-818000 rl.
43,6
1-584 000 fr.
878 000 ft.
43,»
3 012 000 ft.
817 000 fr.
30?
2-033 000 fr.
528 000 fr.
25?
1-082 00» fr.
85 000 fr.
7?
Diese Vergleichung ist übrigens nicht vollkommen genau, weil die