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1 (1850)
Entstehung
Seite
334
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den Frachtstücken zu entrichten hat, der Tarif und das Ver-fahren bei der Untersuchung der Ladungsfähigkeit (Eichung)vorgeschrieben. Auf den durch mehrere Gebiete laufendenStrömen ist es nur durch vertragsmäßige Bestimmungen mög-lich, die Abgaben schonend einzurichten (S); auf Winnenströmenist ihre Aufhebung wie die des Weggeldes zu beurtheilcn (§.210,2II.), doch kann sie, bei geringem Betrage der Gebühr, wegender ohnehin sehr wohlfeilen Wasserfracht, nicht für dringendnothwendig gehalten werden. Canalzölle und Schleußen-geldcr können sich in den Händen von Privaten befinden,wenn solche Communicationsmittei von ihnen angelegt werden,doch unter der Aufsicht des Staates, II, §. 277. An den Aus-ladeplätzen kommen Krahn-, Waggelder ic. hinzu.

2) Hafen- oder Ankergelder (Tonnengeld),welche man nach der Größe der in einem Hafen cinlaufendenSchiffe erhebt. Es fand hierin, so wie in den verschiedenen ähn-lichen Schifffahrtsabgabeii, gewöhnlich eine Verschiedenheit derAnsätze für in- und ausländische Fahrzeuge Statt, welche jedochneuerlich durch Schifffahrtsverträge zwischen einzelnen Staatenmeistens aufgehoben worden ist, II, Z. 283. Die niedrige Fest-setzung dieser Gebühren muß unfehlbar dem Besuche der Häfenförderlich werden (a).

3) Gebühren der Müller (Mühlenzins, Wasser-laufzins) für den Gebrauch des Wasserö (ff).

(») Z. B. außer den Rheinzöllcn in Baden R.184446 133608 fl.Wasserzölle mit 8063 fl. Kosten. Großh. Hesse» 184347 26 000 fl.Waffcrzoll.Frankreich, Fluß- und Canalzölle 1844 A. 6 673 000 Fr. In Belgien hat die Herabsetzung des Zolles auf der Sambre auf10 Cent, von der Lonne und Wegstunde (!- Sept. >840) de»Verkehr und selbst den Zollertrag vermehrt. Preußen A. 1847 mitBrücken- und Hafengeldern 686214 Rthlr., 20825 Nthlr. Erhc-bungskosten, ferner 620164 Rthlr. conventionsmäßige Abgaben aufRhein, Elbe, Weser und Mosel mit 1 >2321 Nthlr. Kosten und Lasten,(ä) S. II. §. 281. Rhcinzoll in Baden, 184446 R. >06367 fl.wovon aber 68038 fl. Antheile anderer Staaten und >3 383 fl.andere Kosten abgehcn» Großh. Hessen 184830, A. 211000 fl,rein. Nassau >841, A. rein 108800 fl.

(e) Tonnengelder u. a. Schiffahrtsabgabcn in den französischen Häfen1844 A. 3-573 000 Fr.

<A) Z. B. im Herzogthum Nassau 1841, A. 23 600 fl. - Man hat sonstwohl auch ein förmliches Mühlenregal angenommen, aber die zurAnlegung neuer Mühlen erforderliche obrigkeitliche Genehmigung