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Einzelnen vor Anderen ein Dienst geleistet wird, oder wo erwiderrechtlich gehandelt hat, vollkommen billig, und bei bürger-lichen Nechtsstreitigkeiten würde die Aufhebung aller Sportelnder Proceßsucht zu große Nahrung geben. Deßhalb läßt sichdie Beibehaltung dieser Elaste von Auflagen unter gewissen Be-schränkungen in Schutz nehmen.
(n) Frankreich, 1844 (mit dem enrvKisti-oinvnt einigermassen verfloch-ten): K-retkes 4-600 000 Fr., Ii^potliögnos, beim Einträgen und Lö-schen derselben, 2 Mill., Ersatz von Gcrichtskosten 2' 120000 . Dazudas ansehnliche üroit lixe des onro-ststi-emeiit, 1836 zu I7z/z Mill.angeschlagen. Die Kosten des Justizwesens waren auf 21 Mill. ange-schlagen, aber ohne die, in den Dcpartementsrechnungcn verkommen-den Ausgaben für Gerichtsgebäude und für die Strafanstalten. —Baiern 1832—34 i. D. 1-836 868 fl. Gerichtstaren. — Baden D.1844—6 R. 367 083 fl. Laren, Sporteln und Stempelgebühren ingerichtlichen und Verwaltungsangelegenheiten, S73I61 fl. Gebührenfür die Rechtspolizei, wozu noch 89 182 fl. für verkauftes Stem-pelpapier und 137560 fl. Strafen kommen, zus. 1 -167000 fl.—0,°" fl. auf d. K. Die besonderen Kosten dieser Einnahmen betragen76 060 fl. und mit dem Abgang an unbeibringlichen Einnahmen119 086 fl. — >0 Proc. Die Rechtspolizeigebühren machen bedeu-tend mehr aus als die Kosten der Rechtspolizeiverwaltung, zu368 000 fl. angeschlagen, worunter 166 800 fl. Gebührenantheil derNotare und Assistenten.
Würtemberg, R. 1838—40 i. D.:
33 594 fl. gerichtliche, 156 018 fl. Notariatssporteln.,
22 623 „ Ehesporteln 142 645 „ Verwaltungssporteln.,
zusammen 355 800 fl., Anschlag für 1848/49 328900 fl. rein und2100 fl. Kosten. Jener Ertrag macht 40 Proc. von den Ausgabenfür die Rechtspflege. Der größere Theil der Kosten ist vermuthlichunter den Justizausgaben enthalten. — Belgien, R. 1839: 195 868Fr., grolle, 784 387 Fr. gerichtliche Handlungen, 812141 Fr. Hy-pothekengebühren, zusammen 1-792 396 Fr. — In Preußen warder Betrag der Sporteln lange Zeit ganz unbekannnt, denn manhatte ihn im Hauptanschlage der Staatseinkünfte ausgelassen. Erwar im Soll 1836 3-928663 Rthlr., 1840 4-198331 Rthlr., A. für1847 3-931 830 Rthlr. — 60 Proc. der Ausgabe für das Justizwe-scn. Auch im A. des K. Sachsen waren die Kosten der Untergerichtcnur nach Abzug der Sporteleinnahme aufgerechnet. — Gr. Hessen,1848—50 A.: 75 000 fl.
(b) Z. B. Die übermäßigen Gebühren, welche in Frankreich bei den Un-terpfandsverträgen Vorkommen und welche die Eintragung biswei-len verhindern. Eine Hypotheken-Darleihe von 300 Fr. kostet 19Fr. 10 Cent. Gebühren, die Abtragung der Schuld 12'/, Fr. v'Aii-<1 i kkret, I, 27.
Z. 23l>.
Zur guten Einrichtung des Sportelwesens in finanziellerHinsicht gehören folgende Bedingungen:
Rau, pol. Oekon. LteAusg. III.
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