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insbesondere als eine Belegung des Luxus angesehen werdenkann. Es läßt sich übrigens keine bestimmte Gränze für dieder Stempelabgabe unterworfenen Gegenstände ziehen, dennsie ist eine Form, unter der sich mancherlei Gebühren erhebenlassen und deßhalb gelten die Regeln für die verschiedenenArten derselben theilwcise auch von den Stempelabgaben.
(») Diese Art von Staatseinkünften ist nach Box Horn von einemHolländer erdacht worden, nachdem die Generaistaaten einen Preisauf die Erfindung einer neuen, nicht drückenden und doch einträgli-chen Abgabe gesetzt hatten. Die Einführung geschah 1624. Eine Artvon Stempelpapier kommt zwar schon in der tiov. 44 vor, aber ohneErwähnung einer dafür angeordneten Bezahlung. Beckman n, Bei-träge zur Gesch. d. Erfind., II, 300—310. — Einführung in Eng-land 1671, in Oesterreich 1686. — Uno LuIIooll, ll'axatio»,S. 273.
(-) Beispiele aus der preuß. Stempelgcsetzgebung, s. Philippi, Samm-lung sämmtlichcr neue» preuß. Gesetze über die indirccten Steuern,S. 4SI ff. (1830). Das Hauptgesctz ist vom 7. März 1822. EinenStempel von 5 Silbergr. brauchen Gesuche und Eingaben, Gesinde-Entlassungsscheine, amtliche Ausfertigungen in geringfügigen Ge-genständen, — 15 Sgr. Dienstabschiede, amtliche Atteste, erheblichereAusfertigungen, Bestallungen, Cautionsinstrumente, Sessionen,Kundschaften, Lehrbriefe, Reisepässe, Wollmachten, Wanderbücheru. dgl., — 2Rth!r. Adoptions-, Ehe-, Erbtheilungs-Verträge, Lci-chcnpässe, Majorennitätserklärungen, Testamente, — 5 — 20 Rthlr.Entscheidungen in Civilprocefsen, deren Gegenstand nicht in Geldgeschätzt werden kann, — 10 Rthlr. kriegsrcchtliche Erkenntnisse,5 —SO Rthlr. Entscheide in Straf- und Jnjuriensachcn.—DenGradationsstempel bezahlen mit s-24 Proc. Wechselbriefe, im Landetrassirt (vor 1830 doppelt soviel), — s/^Proc. Actien, Schuldbriefe,Quittungen, die einer Staatsbehörde vorgelegt werden, — ^ Proc.Käufe von Mobilien, soferne schriftliche Abfassung des Vertragesnothwendig ist, Pacht- und Miethverträge, Auctionsprotokolle, —s/z Proc. der Prämie, Assecuranz-Polizen, — 1 Proc. Käufe vonImmobilien, Erbpachte, Erbschaften von Ehegatten, Civilproceß-Entscheidungen bis zu 1000 Rthlr. (bei höherem Belaufe des Ge-genstandes re8p. sis und '/g Proc.) — 2—8 Pr. Erbschaften. — InFrankreich besteht, statt des Claffenstempels, nur einDimensions-stempel, weilman nämlich sechs Papiersorten hat, vom Octavblatt biszum Arn»ck rcKistre von 16 und 22rhein. Zoll. Die Gebühr steigtvon sis bis 1ss.Fr., dabei ist die Zahl der Zeilen gesetzlich beschränkt,Arnnll ro°1strs bis 35 Zeilen auf die Seite. Der Gradationsstempelbeträgt durchgehends s-s I>- millo. Gesetz v. 13. Ilrnin. VII (3. Nov.1798), in k! 0 n clo nne 8 u, tloäs <Is Donrögnstromoiit etc. S. 25(1810). — Do Oürnnllo, Droit aüiniiiistr., IV, 227.
(c) Bon dem in der neueren Zeit immer häufiger gewordenen Wcchsel-stcmpel leitet man denBerfalldes Wechselhandels her, Ferber, Bei-träge zur Kenntnis des gewerblichen und commerciellen Zustandesder preuß. Monarchie, 1829, S. 234. — Stempel von Lotterielooscnin Baiern, welcher i. D. 1835—37 146 436 fl. eintrug.