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u. dgl. vollständig berechnen könnte. Die ganze Ausgabe für die bel-gischen Bahnen, mit Zinsen und den im Verlaufe der Zeit nöthiggewordenen Vermehrungen der beweglichen Hülfsmittcl kam auf172 Mill Fr. Die Länge ist 112 Wegstunden zu 8 Kilometern —78,° geogr. Meilen — 126 Wegstunden zu Mcridiangrad. Eskostete demnach die Meile 1 '«73 000 fl., die Wegstunde 644 000 fl.kvrrot in OnIIelin 6e In commissio» oeittr-ole <Io stutist., II, l 18.— A> für 1849: 18'/z Mill. Fr. Einnahme, 9-140 000 Fr. Kosten,also wäre der Reinertrag gegen 3/ Proc. des Capitols. — Die ba-dische Bahn von Mannheim bis gegen Basel kostet ungefähr 29 Mill. fl.,das Betriebsmaterial gegen 8 Mill., zusammen 34 Mill., wovon derangenommene Reinertrag des Betriebes für 1848 und 49 (870 000und l-044 000 fl.) i. D. 2^/z Proc. ausmacht. Die amtliche Rech-nung giebt für 1843—46 i. D. 4," Proc.
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Die Staatseisenbahnen sind bisher nur in eigener -Verwal-tung benutzt worden. Uebcr die Ausführbarkeit und Nützlichkeit^einer Verpachtung fehlt es daher an allen Erfahrungen; es istjedoch nicht wahrscheinlich, daß dieselbe sich vortheilhaft erweisenwerde, schon darum, weil man befürchten muß, daß das kostbarestehende Capital in Dampf- und Fortschaffungswägen von einemPachter nicht sorgfältig geschont und in gutem Stande erhaltenwerden möchte. Der Wetteifer zwischen Staats- und Actien-bahnen hat zu vielen -Vervollkommnungen Anlaß gegeben, diezum Theile auch Ersparungen bewirkten, z. W. die Verminde-rung des Steinkohlenverbrauchs durch die Maaßregel, den Ma-schienenführern und Heitzern einen Antheil an dem daraus ent-stehenden Gewinne einzuräumen («). Die Mittel, durchweichedie größte Sicherheit, Schnelligkeit, -Bequemlichkeit ic. erreichtwird, müssen den Kunstverständigen (Technikern) überlassenwerden, doch kommen bei vielen dieser Verbesserungen auchwirthschaftliche Erwägungen vor, die den Zweck haben, denRohertrag der Bahnen zu erhöhen und an den Kosten zu spa-ren (A). Dagegen fallen die Anordnungen über die Zahl undZeit der täglich abgehcnden Züge und über die Höhe des Fahr-geldes und der Fracht für Waaren ganz in das gewerbliche,also bei bei den Staatsbahnen in das finanzielle Gebiet. DieErfahrung muß diejenigen Preisbestimmungen an die Handgeben, welche für den Reinertrag die vortheilhastesten und zu-gleich für die Erleichterung des Gebrauches günstig sind. Die