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1 (1850)
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wobei kein besonderes Trinkgeld mehr Vorkommen sollte, undbei Extraposten (e), endlich

L. für Postreuter (Estaffetten).k. Auch alle Nebengebühren, z. B. Bestellgeld an denBriefträger oder Packer, für Posischeine, Lauszettel rc. müssengenau geregelt sein (/).

(a) Bei den bisherigen hohen Bricftaxcn war man sehr geneigt, Briefeunter dem niedrigen Paketporto, wenn auch etwas langsamer, abzu-sendcn. Es mußte daher vorgeschriebe« werden, bei welchem Gewichteerst ein Paket auf der Fahrpost angenommen werden darf, z. B. 2Loth in Preußen, 8 Loth in Baden. Eine solche Bestimmung ist auchfernerhin nicht zu entbehren, da man sie aber durch Angabe einesgewissen Wcrthes umgehen kann, so sollte man durch die Einrichtuugder beiderseitigen Tarife dafür sorgen, daß der Unterschied in denPreisen der beiden Aufgabs- und Lersendungsarten nicht so großbleibe, als er bisher war.

(d) Dieß ergibt sich z. B. nach dem neusten bairischen Tarif daraus, daßdas Porto nach vollen.Groschen abgerundet wird, während sonst dasPf. auf die Meile nur >/g kr. bezahlt; '/) Pf. -l Meilen weit solltenur kr. kosten, wird aber zu 3 kr. angesetzt. In Preußen ist derPortosatz für Pakete >/, Silbcrgroschen für das Pfund auf je 5Meilen, aber kleine Pakete bis 4 Pfund zahlen doppeltes Briefporto,solche über 4 Pfund dreifaches, bis zu dem Gewichte, wo jener Paket-satz mehr beträgt. Nach den Dresdener Anträgen würde das Fahr-porto so zusammengesetzt: I Heine Grundtaxevon2kr. für je 5 Meilen,2) eine Gewichtstare von j/z kr. für das Pfund auf je 5 Meilen,doch erst von 10 Meilen an, 3) eine Wcrthstarc für Waaren, dieüber Rthlr. für das Pfund angeschlagen werden, ebenfalls mitder Entfernung steigend (Rthl. zu 2 fl, des 24 fl. Fußes.)

(v) Sehr zu empfehlen ist die in England und neuerdings in Frankreichgetroffene Einrichtung, daß man Geldsummen, statt sie zu versenden,der Post übergibt, welche sie wie eine Bank durch eine Anweisungvon der Postexpcdition des Bestimmungsortes ausbezahlcn läßt. DießGeschäft könnte bei mäßiger Gebühr ziemlich ausgedehnt werden,müßte aber auf eine gewisse Summe beschränkt sein, weil sonst diePostämter stärkere Cassenvorräthe nöthig hätten. Die Post beziehtvon Summen bis 2 ii. Sterl. 3 Pence (also mindestens ^Proccnt.)von 2S L. Sterl. Schill. (Dieß macht von 5 Liv. >/z Proccnr,von 3 L. St. 0/3 Procent.) Der Vorschuß, den die Post auf Ver-langen beim Abnehmen eines Briefes giebt und bei der Ablieferungdesselben wieder einzicht, pflegt Privatgeschäft der Postbeamten zusein und muß wegen der Wagniß höher, als jene Anweisung vergütetwerden, z. B. in Baden: 3 kr. vom fl. 5 Proc. Prcuß. Gcldta-rif: Von je 100 Rthlr. Silber bei Summen von lOObis 1000 Rthlr.für je 5 Meilen 4 Sgr., über 1000 Rthlr. für je 100 Rthlr. 3 Sgr.;Gold halb so viel. Baden: Nach dem Tarif bezahlen z. B. 76 bis100 fl. bis 2 Meilen 4 kr., sodann für jede weitere Stufe der Ent-fernung, als 2 >/ 24Meilcn, 4(4. 6 , 6 H 2 8 , 8 '/,10 rc. immer je2 kr. mehr.

(A) Vgl. §, 212 (-). Baicrn und Baden 24 kr. auf die Meile. Un-gleiche Preise der verschiedenen Plätze in England und Frankreich.