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1 (1850)
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gäbe für jeden Brief auf einer längeren, aber lebhafterenStrecke kleiner sein kann, als im entgegengesetzten Falle. 5)Die von der Entfernung ganz unabhängigen Kosten lassen sichsehr vermindern, wenn die Briefe sogleich bei dem Ausgebenbezahlt werden und für dasselbe eine bequeme Einrichtung ge-troffen wird.

Demnach wurden die bisherigen Postfreiheiten der Briefe(-) aufgehoben, und das Porto des einfachen Briefes wurdebei der Vorausbezahlung auf 1 Pence (3 Kr.), sonst auf 2Pence gesetzt (a), statt des Bezahlens bei dem Aufgeben wur-den aufzuklebende Stempel-Blättchen eingcführt, die man sichin beliebigem Vorrathc ankaufcn kann (</). Wie leicht und an-genehm auch eine so große Vereinfachung des Taxwesens seinmag (o), so verursacht sie doch einen zu großen Ausfall in derStaatscasse (Z. 213 (a) ), auch ist einige Abstufung des Portosnach den Entfernungen vollkommen billig. Ferner ist derBriefverkehr zwischen naheliegenden Orten erfahrungsmäßigder häufigste und man dürfte ihn nicht vertheuern, dahermuß man davon abstehen, dem einzigen Portvsatz /ine gewissemittlere Höhe zu geben. Diese Betrachtungen führen dahin,daß wenigstens in einem größeren Postgebiete die Anordnungeiner kleinen Zahl von Stufensätzen (3 oder 4) den Vorzugverdient, wobei die Worausbezahlung mit Hülfe von Stempel-blättchen ebenfalls noch anwendbar ist (/). Durch Staatsver-träge kann dafür gesorgt werden, daß solche niedrige Portosätzeauch im auswärtigen Verkehre den Bewohnern beider Staatenzu Gute kommen.

O) Nach dem Gewichte machten die bezahlten Briefe nur 16, die un-entgeldlichen 9, die Zeitungen 75 Proc. aus, Lroiine Ilnpport, S. 7,(d) Die Portofreiheit der Parlamentsmitglieder (It> Briefe täglich freiabschicken, 15 empfangen) war ungeheuer gemißbraucht worden.

(c) Als Ucbergang diente die Ermäßigung des Portos, wo es höher ge-wesen war, auf 5 Pence, vom 5. Dcc. 1839 10. Jan. 1840.

(et) Auch gestempelte Briefumschläge (oouverts), 2 Dutzend für 2 Schill.3 P. Der wiederholte Gebrauch eines Stempelblättchcns wird durchAufdrücken eines schwarzen Stempels auf der Post verhindert.

(s) In Rußland besteht seit dem I. 1843 ein gleichförmiger Portosatzvon 40 Kopeken Silber 11/ kr. Belgien, seit 1847 20 Cent. 5/ kr. von jedem Briefe. Frankreich, Ges. 24. Aug. 1848: all-gemeiner Satz 20 Cent., über 7>/,15 Grammen 40 Cent. Bisher