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die Mühe des Annehmens, Taxixens und Austheilens gleichbleibt, so ist es billig und auch überhaupt zweckmäßig, daß dieTaxe nicht völlig in dem Verhältnisse der Entfernungenzunimmt, so daß z. B. der doppelte Weg nicht ganz doppeltso viel kostet, als der einfache, und folglich die Briefe, die amweitesten gehen, verhältnißmaßig am wohlfeilsten bezahlt wer-den (//).
3) Auch ein größeres Gewicht eines Briefes über deneinfachen Satz soll nicht in gleicher Fortschrcitung die Taxeerhöhen (o) .
4) Zur Begünstigung des geistigen Verkehrs erhaltenDruckschriften unter Kreuzband eine niedrigere Taxe (/), unddie Zeitungen, welche die Post vexsendet, werden um einegeringe Erhöhung des Preises von derselben geliefert (A). ZurBeförderung der Gewerbe werden auch Muster und Probenvon Maaren schonend taxirt.
(a) Seitdem der französische Brieftarif 1827 durch den Beschluß derKammern zu Stande gekommen ist, sind die Posttaxcn oft Gegenstandlandständischer Berathung geworden.
(b) Das Gewicht des einfachen Briefes ist 156 holl. As — 7'/, Gramme»in Frankreich seit 1827 (vorher 8), 223 A. — Loth, Preußenund Baden, 260 A. — 2^ Hektas in Sachsen (1840), 294 A. —Unze in Großbritanien (1840), 304 A. — 1 Loth Köln. Thurn undTaxis in den meisten Ländern, 325 A. — 1 Loth Zollgewicht Baiernseit 1849, 364 A. — I Loth in Oesterreich, vor 1849 nur Loth.In Baiern wird 1 Loth auch nur 1 '/-fach bezahlt, wie in Preußen,I'/z Loth zahlen 2fach. Großbritanien, 1840: über bis an I Loth2fach, über 1 Loth bis an 2 Loth 4fach, über 2 Loth bis an 3 Loth6fach, u. s. f.
Naeti der früheren fehlerhaften Anordnung (noch in America in Ge-brauch) galt in Großbritanien ein Brief für einfach, wenn er nuraus 1 Stück Papier bestand und nicht über 1 Unze wog. Jedeseingelegte Stück verdoppelte schon den Preis. — In Baden werdenEingaben von Privatpersonen an Staatsbehörden, wenn sie nur aus1 Bogen bestehen, nach dem einfachen Satze belegt, sonst immer umeine Stufe niedriger, als andere Briefe.
(c) Hiedurch erhalten die Taxen eine von dem jedesmaligen Postenlaufeganz unabhängige Festigkeit und cs wird nun möglich, für jeden Ortdie Bezirke (ru^ons) durch conccntrische Kreise auf der Charte zubezeichnen, so daß das Porto von dem angenommenen Mittelpunktaus nach allen in einerlei Bezirk liegenden Orten gleich viel beträgt.In Frankreich ist dieser Grundsatz seit 1827, in den meisten deutschenStaaten schon länger eingcführt, z. B. preußisches Lax-Regulativvom 18. Der. 1824, §. 2.
(<?) Die Taxe könnte aus einer veränderlichen Größe bestehen, die sich