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nach sich, wenn einmal das Bcdürfniß seine Befriedigung findet,Hoffmann, Lehre von den Steuern, S. 258.
(s) Die Zuträglichkeit der Salzfütterung ist längst bekannt. ?ec»<Ie8srmeulaguo et jumoiuu 8nls niaximo snlllvitaiitur u<I pastiim,inulto InrZiors laoto inultogue oi^cjgoe. ?!!». II. nat. XXXI, 4t.tlolumollu vo re rust. VI, 4. 23. Die Annahme» des Bedarfsfür die Hausthicre sind sehr verschieden und das richtige Maaß un-ter gewissen Umständen muß erst noch ermittelt werden. Boussin-gault (Din gler, P. I. lllll, 308) bemerkte hiebei, daß das Heuschon etwas Kochsalz enthalte, —>/z Proc. Auch die Runkelrüben,zu 15 Proc. fester Masse berechnet, haben gegen 0,"'° Proc. oderProc. der trockenen Substanz Kochsalz. Die englische Regel, 7'/^deutsche Loth täglich für eine Kuh (83 Pf. jährlich), 10,»» Loth auf1 Mastochsen, 10 Pf. je auf ein Schaaf, ist wohl übermäßig. InBelgien werden für 1 Stück Rindvieh 4li, für ein Schaaf II»/, Pf.gerechnet, für ein Pferd 23'/, Pf. Weckh crlin (Thierprod.il,157) hält 12 Pf., Zeller (Verhält». K. IV, 17) 12—18 Pf. für-ausreichend zur Ernährung einer Kuh, viele Landwirthe geben aber1 / 2 — »/, Pf. wöchentlich. Die ältere gewöhnliche Annahme war aufein Schaaf 12, auf ein Stück Rindvieh 18 Pf. jährlich, auf eineOchsenmästung 25 Pf. Der Unterschied in dem Verbrauche, wie erz. B. zwischen Frankreich und Baden stattsindet, zeigt, daß dort demWiehe sehr wenig Salz gereicht wird. Uebrigens ist bei der Vieh-mästung anzunehmen, daß die Ausgabe für Salz wie alle anderenKosten in dem Fleischpreise ihren Ersatz finden.
(/) Frühcrhin wurde der Nutzen der Salzdüngung überschätzt, s. z. B.S. Sinclair, Grundgesetze des Ackerb. S. 62 des Anh. -— Wör-tern!.'. Correspondenzblatt 1824, 1, 195 (Johnston).— Cliuptgl,Ind. träne. II, 170. — lllillerot, Vs lu röclnetron <Io8 Uroits8ur le sei et <les inv^ens üo ie reinplaeer. ?. 1829. —gulleti» iles soiene. rrxrie. XI, 235. — Man darf den Werthdieses Düngemittels nicht zu hoch anschlagen, weil es von denverschiedenen, zur Ernährung der Gewächse erforderlichen Stof-fen nur zwei darbictet und deshalb nur in sehr beschränk-ter Menge Nutzen leisten kann, auch ist selbst in Großbrita-nien nicht viel von ihm Gebrauch gemacht worden. Vgl. Darstellungder Landw. Großbritaniens, d. von Schweitzer, 1839,1, 473. —vunrler, Uxperiouros sur Io 8ol orllinuire emplo/ö pourI'umenüoment <Ie8 torro8 IV 1846.
(c/) Käsebercitung, Seifcnsieden, Gerberei, Tabaksfabrication, Bereitungder Salzsäure, Ausscheidung des Natrums (Soda), Glasbercitung,Verfertigung der-Fayenceglasur, Bereitung von Chlor und dessenVerbindungen, besonders des zum Bleichen höchst wichtigen Chlor-kalkes rc.
(/i) In Großbritanien kam die Seefischerei erst nach der Aufhebung derSalzsteucr recht empor, Llae llu11 0 ob, I'nxutio», 260.
(r) Küsten - oder Landaränzgcgenden würden sich vom Auslands versor-gen. Der freie Verkehr mit Salz in einem Zollvereinsgebiete würdeeinzelnen Salzwerken den Untergang bringen.
Z. 188.
Zur Verthcidigung des Salsregals (a) beruft man sich aufdie Leichtigkeit, mit welcher der Monopolgewinn in ganz kleinen