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-Betragen bei Gelegenheit des Salzkaufes entrichtet wird (-),ferner darauf, daß der lange fortbcstehende höhere Preis deSSalzes auf die Preise der Arbeit und anderer Dinge eingewirkthat und hierdurch weniger lästig geworden ist, indem die Lohn-Herrn und die Käufer mancher Gegenstände dem Lohnarbeiterund Gcwcrbsmann zum Theile die größere Ausgabe für dasSalz vergüten mäßen. Die Aufhebung des ganzen Regaleswird ferner durch den bedeutenden Ertrag desselben erschwert,der sich auf die Allgemeinheit und Nothwendigkeit deS Salz-bcdürfnifses gründet s§. 184) und dessen Verlust, wenn er nichtetwa von gleichzeitigen Ersparungen im Staatsaufwande odervon dem Steigen anderer Staatseinnahmen ausgewogen wird,das Aufsuchen eines besondcrn Deckungsmittels erfordert.Hiezu bleibt gewöhnlich nichts anderes übrig, als die Erhö-hung der schon vorhandenen Steuern, oder die Einführungeiner neuen. Jene ist nur da rathsam, wo das Stcuerwcsenschon gut eingerichtet ist, eine neue Steuer aber verursacht Müheund Kosten bei der ersten Einführung sowie bei der jährlichenErhebung, und wenn sie etwa dem Salzregale ähnlich nach derKopfzahl der Familien aufgelegt würde (b), so wäre zu weniggewonnen, weil dann die erwähnte Unvollkommenheit (§. 187Nr. 1) nicht aufhörtc. Diese Betrachtungen können zwar wedereine Erhöhung des Salzpreises rechtfertigen, bei der die nachthei-ligen Folgen durch die Neuheit doppelt empfindlich werden wür-den, noch auch daS Wedürfniß einer Erleichterung zweifelhaftmachen, wohl aber für diese einen allmäligcn Gang vor demplötzlichen Aufgeben des Regals empfehlen.
(a) Van I!oAe»>! oi'p, Ibetlres snr In pro8p.pnliI.il, I3I.II, US—77.— cl'A n cl l i'f!'e t, Hiinm:. I, 52. — Niebuhr in Rau undHaussen, Archiv, N. F. II, 203.
(i) Vgl. v. Langsdorf, Gedanken über die nothw. Herabsetzung derTaxpreise in Deutschland, Heidelb. 1822. Dess. Anleitung zur Salz-werkskunde, 1824, S. 6116.— Bcn zenberg a. a. O. S. 250.—Dagegen v. Malchus, I, 341. — In der Provinz Overhefsenwurde 1821 der Salzpreis von 5 kr. auf ungefähr den halben Be-trag erniedrigt und dafür eine Salzsteuer von 64 200 fl. oder gegen15 kr. auf den Kopf eingeführt, Crome, Statist, des Großh. Hes-sen,!, 10!>. — Auch wenn man bei einem solchen Salzgelde meh-rere Clafsen der Wohlhabenheit anordnete, und die Umlegung und
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