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herab, also kommt der Zollcentncr auf 3,Rthlr. — 5," fl. DieSchiffstonne von 20 pr. Ctr. wird von den Salzwerken des Staateszu 22Rthlr.,ausEngland für IS—22 Rthlr. bezogen. Zugleich solltedie Zahl der Verkaufsstellen vermehrt, der Verkauf in kleinen Ab-theilungen erleichtert und überhaupt darauf hingewirkt werden, daßzum Vortheil der dürftigeren Classen der Detailpreis dem Factorei-prcise näher gebracht werde, wozu 180000 Rthlr. verwendet odernachgelassen werden dürfen. Der Verkaufsstellen waren i. I. 18-1367S. Der reine Gewinn von der Tonne wird zu 7 Rthlr. 21 Sgr.angeschlagen — 3 fl. IO'/? kr. von lOOPfd. Reinertrag von 18-13 —->8 5-311000 Rthlr., A. für 1817 4-992000 Rthlr. Verhandl. desverein. Landtags, II, 1037. 1311. A. für 1819: Rohertrag 8-IIS 000Rthlr., Kosten 2° 991000, Reinertrag 5-451000 Rthlr. nebst1- 262 000 Rthlr. aus den Staatssalinen, die das Salz um obigenPreis an die Salzhandclsvcrwaltung abgeben, wovon I Mill. Rthlr.Betriebskosten abgehen. Der ganze inländische Verbrauch ist 17 pr.Pfd. auf den Kopf. Die Niederlagen, welche von Privaten gegen18 p. mills Provision verwaltet werden, erhalten das Salz fracht-frei; derStaat bestreitet dieForrschaffungskosten. Verkaufspreis imKleinen 1 Sgr.
Sachsen. Reinertrag im A. für 1813 — IS j. 350000 Rthlr.Der Staat hält Niederlagen und jeder Ort ist an eine solche ge-wiesen. Der Preis in den Niederlagen ist für den Zollcentner 2,'— 3'^ Rthlr. Dazu kommt Fuhrlohn bis in den Ort und Provision,4 Ggr. vom Scheffel oder IS kr. vom Ccntner. Der Preis im Klein-verkauf wird jährlich von der Obrigkeit geprüft und festgestellt,Ges. v. 23. Mai 1810, in Schaffrath, Codex Snxonic. II, 1287.Verbrauch g. 252 000 Ctr. — 1-1 Pfd. auf den Kopf.
Würtembcrg. 1838 — 41 wurden i. D. 229 738 Ctr. Kochsalznebst 97833 Ctr. Stein- und 15 157 Ctr. Viehsalz im Lande ver-kauft. Beide crstere Arten geben auf den Kopf (mit den Fürsten-thümern Hohenzollern) gegen 19 (4 würt. — 18 bad. Pfd. Der in-ländische Absatz von Speisesalz war 1835 — 38 stärker, nämlich288 018 Ctr. i. D-, nebst 96153 Ctr. Stein- und Viehsalz. Auslän-discher Absatz 259 017 Ctr. Inländischer Verkaufspreis bei den Sa-linen 2'/, kr. nebst 20 kr. Vcrpackungsgcbühr für 2 Ccntner oder
14 kr. für einen einzelnen Ccntner. Preis bei den Salzhändlernnicht über 3 kr. vom Pfd. Kochsalz, Steinsalz nicht über 1 kr. imKleinhandel. Das Salz wird auf den Salzwerken und in derHaupt-Icgstätte zu Ulm abgegeben, die Unternehmer der verschiedenen Fac-torieplätze erhalten aber eine Frachtvergütung von 2 — 9 kr. vomCcntner. Anscdlag für 1818/9: 1 -657 600 fl. roher Ertrag, 807 600fl. Kosten — 18,'Proc., 8S0 000 fl. rein — 0,»" fl. auf den Kopf.S. Vcrh. der Dcp.-K. von 1842, Bericht von Deffner. — Her-degen S. 116.
II. Regalität des Salzhandels allein.
Schweiz. Der Canton Waat hat eine Staatsalinc, Aargau undBaselland haben Privatsalinen. Die Regierungen kaufen den Lan-desbedarf an und setzen ihn in ihren Niederlagen ab. Die Verkaufs-preise sind von 6'/,—12',2 Rappen oder 2V«—5'/, kr. für das Pfund,der Reinertrag auf den Kopf von 2 Batzen bis I Fr. 8 B. — 1 fl.
15 kr. (Basclland). Hottingcr, S. 101. Beispiele: C. Bern.Das Pfund gilt seit 1832 7j/z Rappen — 3," kr. A. für 1846;