233
Mittermaier, §. 258.259. Viele geschichtliche Nachrichten beiI. E. von K o ch-Sternfeld, Die tcutschen, insbes. die baier. u.österr. Salzwerke, zunächst im Mittelalter, München, 18t5.
§. 185.
Die dem Staate angehörenden Salzwerke werden ins-gemein auf Staatsrechnung verwaltet. Neu entdeckte Salz-lagcr oder Salzquellen stehen der Negierung zur Verfügung,und cs sind selten in solchen Fällen Eoncessionen an -Privatenoder Gesellschaften bewilliget worden (/,).
5) Das Kochsalz wird entweder an den Salzwerken selbstverkauft, oder auf Staatskosten in die verschiedenen Landcstheileversendet, in Niederlagen gebracht und von ausgestellten Ver-waltern (Salzfactoren) abgegeben, doch nur in größeren Massen.Den Kaufleuten bleibt der Verkauf im Kleinen überlassen, siemüssen sich aber an einen gewissen Preis halten, welcher ihnenschon einen angemessenen Gewerbsverdienst sichern.
6) Zur Verhütung des Einschwärzens (/,) sind verschiedeneVeranstaltungen getroffen worden: a) Wachsamkeit des Zoll-personals an der Grunze, >,) Verträge mit benachbarten Salinen,um den Salzverkauf an Privatpersonen des Inlandes abzu-stellcn (e), <;) Verminderung des Verkaufspreises in der Näheeiner Gränze, bei welcher das heimliche Einbringen zu besorgenist, cl) die sogenannte Salzconscription, d. h. die den Bür-gern auferlegte Verpflichtung, ein gewisses Salzquantum ausden Niederlagen des Staates jährlich anzukaufen. Dasselbe ent-sprach dem muthmaßlichen jährlichen Salzverbrauche des Wür-gers nach einem sehr niedrigen Anschläge und wurde aus derZahl der Familienglieder und dem Viehstande berechnet. (</).
(a) Z. B. Ludwigshall bei Wimpfen, in einem abgesonderten Lhcile desGroßherzogthums Hessen. Diese einer ülctiengesellschaft gehörendeSaline entrichtet dem Staate den Zehnten. Crome, Statist, desGroßh. Hessen, I, 179.
(ö) Nirgends hat die Regalität des Salzes soviel Druck und Unord-nungen hervorgebracht, als früherhin in Frankreich, wegen der Ver-schiedenheit des Salzpreiscs in den verschiedenen Landschaften, dienoch dazu in buntem Gemisch unter einander zerstreut lagen. Vorder Revolution war der Durchschnittspreis des Centners 62 Liv.(das Pfund l3 Sous — 18 Kr!) in den 11 Provinzen der xrnmleßmbeljo, 33'/2 Liv. in 12 Provinzen der pstilv Anbelle, 21 ^ Liv.in den Landschaften, wo Salinen waren, 16 Liv. in einem Lhcile der