232
2) Wo Privcttsalinen bestehen, da muß das für den inneren Ab-satz bestimmte Erzeugnis; derselben an den Staat abgeliefertwerden um einen vertragsmäßig festzusetzenden -Preis; der Ver-kauf in's Ausland steht jenen frei;
3) In Landern, die gar kein oder doch nicht genug Salz erzeu-gen, besorgt die Negierung die Einfuhr des Bedarfes durch Ankaufvon auswärtigen Salzwerken. In dieser Hinsicht ist also dasSalzrcgal nur ein HandelSvorrccht (Monopol).
(a) See- und Steinsalz sind am wohlfeilsten zu gewinnen. Jenes bildetsich in warmen Ländern von selbst, wie in den tiefen Buchten (Li-manen) an der Nordküstc des schwarzen Meeres, wo die russischeRegierung das Sammeln als Regal behandelt (8—l200000 Ctr.jährlich), und in den asiatische» Salzseen. Auch ist cs leicht, dasMccrwasser in seichte Behälter zu leiten, wa dann das krystallinischeSalz sich ansetzt; Salzsümpfe, umrum suluns. Steinsalz, wenn rein,wird leicht durch Bergbau (z. B. Wicliczka, 7—800 000 Ctr., Wie,Wilhelmsglück bei Schwäb. Hall rc.), oder sogar durch Tagebau(Cardona) erlangt. Aus dem Salzthon (Hasclgebirge) laugt manentweder das Salz in großen Höhlungen (Sinkwcrken) mit hincin-geleitetem Wasser aus (Salinen in den Alpen, z. B. Hallein, Berch-tesgaden rc.), oder man legt Bohrlöcher an (eine Art von RaubbaunachAIberti), welche eine höchst reichhaltige Soolegebcn und somitdas Gradiren ersparen. Diese Verbesserung hat neuerlich eine so großeWirkung hervorgebracht, daß manche Salzwerke (z. B. Bruchsalund Mosbach in Baden) einqchen mußte», die nicht so wohlfeil er-zeugen konnten als die mit Bohrlöchern betriebene».
(b) Es besteht selbst in China (Timkowski, Reise, !I, 4l), in Benga-len und im Staate der Seikhs, Pundjab (A. Burnes Reise, I, S7)Die beiden genannten Bestandtheile des Regales, Erzeugung vonSalz und Großhandel mit demselben, kamen schon im römischenStaate vor. Ancus Marcius soll Salinen bei Ostia angelegthaben, l.iv. I, 33, also im Betriebe des Staates. JmKriegemitPorscna wurde „suiis vemleiiili urbilrium, guin impenso preliovonibnt in publicum, omni sumtu nüeinlum privntis", Uiv. II, 9.Ob es Pachter oder Privatcigenthümcr waren , denen man den Ver-kauf entzog, dieß bleibt bei der Undeutlichkeit jener Stelle ungewiß.Die Censoren M. L ivius, benannt Sniinuror, und C. Claudiusführten n. u. c. 548 eine Erhöhung des Salzprciscs ein, mit Aus-schluß der Stadt Rom, und so, daß an verschiedene» Orten der Preisverschieden war. Den Verkauf übernahmen Pachter. Iüv. XXIX, 37.Später kam es vor, daß der Transport von einer Provinz in dieandere untersagt wurde, damit die Pachter nicht beeinträchtigt wür-den. Die Stelle U, 4. §. 7 1)ix. Oe censibus (I., iS) beweist keinebesondere Abgabe, sondern nur die Beiziehung der Privatsalincnzur Grundsteuer. Vgl. II u rin nun, Do vsct. S. 90. B osse, I, 83.l vZ. Hegewisch, S. S9. — In Deutschland und mehreren ande-ren Ländern waren beide Geschäfte ursprünglich den Privaten über-lassen, allmälig aber gelang es den Regierungen, nach der Analogiedes Bergwerksregals auch das Kochsalz zum Gegenstände eines Re-gales zu machen. —Hüllmann, D. Fin. Geschichte, S. 6i.—