Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
228
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bar ist («), wohlfeile Anschaffung der Werkzeuge (Ge-zähe), des Sprengpulvers u. dgl. Mittel, den Verbrauchvon Zimmerholz, Grubenscilen rc. zu vermeiden;

3) N a ch h a l t der Grubenarbeiten; genaue Vermessung,Entwertung zuverlässiger Grundrisse und Durchschnitte vonallen Gruben, Erforschung der weiteren Erstreckung derGänge, Flötze ec., planmäßige Fortführung des Gruben-baues, so daß der Zugang nicht gefährdet wird;

4) zweckgemäße Anordnung der Arbeiten nach den ört-lichen Umständen, z. B.'die Bestimmung der Art, das Gesteinzu zertheilen, nach dem Grade seiner Festigkeit, Fcuersetzen,Sprengen, Hauen mit Schlägel und Bergeisen oder mit Keil-und Letthauen, die Benutzung der wohlfeilsten Art derGrubenförderung und Wasserhebung, durch Wasserräder, Noß-künste, Dampf- oder Wassersäulen-Maschienen u. a. m.;

ö) gute Einrichtung des Nechnungswes e n s.

(a) Nämlich wo man im Voraus berechnen kann, wieviel Zeit ein ge-wisses genau begränztcs Geschäft erfordern werde.

§. 18l.

Die Abgaben der Privatbergwerke an den Staat wurdenehemals, den Vorstellungen von der Regalität des Bergbausgemäß, wie ein Pacht- oder Lehenzins angesehen und auf eineHöhe gebracht, bei der sie nicht selten entmuthigend auf dieUnternehmer wirkten. Erwägt man, daß die Erlaubnis; zumBetriebe von der Negierung nur nach Rücksichten der Wolks-wirthschaftspflege erthcilt wird und daß der Bergbau, ein seinerNatur nach mit manchen Schwierigkeiten verknüpftes Gewerbe,eher begünstigt als erschwert werden sollte, so muß mandas Bedürfnis; einer schonenden Festsetzung dieser Abgabenanerkennen. Diese Maaßregel trägt bei, zu einem schwung-hafteren Betriebe zu ermuntern und kann auf diese Weise auchder Staatskasse altmälig das vergüten, was sie anfänglich einbüßt.Die Entrichtungen von den Privatbergwerken können in 2Elasten gebracht werden, 1) eine Entschädigung für das, wasder Staut diesen Werken leistet, sei es durch die nützliche Mit-wirkung seiner Beamten, sei es durch andere Vortheile («) ;