Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
226
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-Pachter würde weniger wagen, wenn er sich statt eines festenPachtzinses zu der Abgabe eines gewissen Theiles von demReinerträge (Theilpacht, .Quotenpacht) anheischig machte, odersich mindestens eine Ermäßigung des Pachtzinses in Fällen, wodie Einträglichkeit über eine gewisse Gränze hinaus abnimmt,ausbcdingte. Die Aufsicht, welche die Staatsbeamten über denPrivatbergbau führen (II. Z. 39), bietet eine bequeme Gelegen-heit, die wirthschaftlichen Ergebnisse der verpachteten Grubenkennen zu lernen und also jene Bedingungen zu überwachen,(a) Das bad. Blei- und Silbcrbergwerk zu Münsterthal (St. Trudpert,Amts Staufen) wurde 1833 an eine Gesellschaft (bad. Bcrqwerks-verein) verkauft. In den letzten Jahren vor dem Verkaufe hattedies Werk Zubuße erfordert, zum Theile wegen fortgesetzter Hoff-nungsbaute», die sich nachher sehr belohnend zeigten. Die Schätzungim Jahr 1832 ergab 27 28-1 fl. Die Versteigerung brachte einenErlös von 28 700 fl., nebst 1! 22!) fl., welche aus Borräthen gelöstwurden. Der Betrieb durch die Gewerkschaft hatte eine Steigerungdes Erzeugnisses zur Folge, s. Verb. d. 1. Kammer, 1833. Beil. I!I,219. 1837. Beil. Nr. 128. (beide Berichte von Rau.)

(-) v. Jakob, 1, 20k.

§. 179.

Die Leitung des Staatsbergbaues erfordert die Anstellungvon Beamten, welche gründliche Kenntniß der bergmännischenKunst in ihrer neuesten Ausbildung besitzen, zugleich aberwenigstens auf den höheren Stufen des Dienstes mit denGrundsätzen der öffentlichen Wirthschaftslehre vertraut seinmüssen (a). Zeder einzelnen Grube steht ein Steiger, jederHütte ein Hüttenmeister vor. Ein Schichtmeister be-sorgt den gewerblichen Thcil der Geschäfte (Lassen- und Rech-nungswesen) bei einem oder mehreren nahe gelegenen Werken.Ein größerer Inbegriff von solchen ist einem Geschwornen,ein noch ausgedehnterer Bezirk einem Wergmeister unter-geben (-). Dieser steht entweder unmittelbar, oder durch einMittelglied, eine Provincialbehörde, unter der obersten Berg-behörde. Die Oberaufsicht auf den Bergbau der Privatunter-nehmer pflegt von den nämlichen Beamten und Behörden aus-geübt zu werden, allein sie hat nicht nur keine finanziellenZwecke, sondern sie kann sogar bisweilen mit diesen in Wider-streit gerathen, wenn der Wortheil beider Arten von Bergwerken