verwendete Capital mit Ausnahme weniger herauszunehmendcnStücke verloren, und "schon eine längere Unterbrechung ist sonachtheilig, daß man beim Wiederbeginnen große Kosten auf-wenden muß, II, Z. 31. So lange also noch Hoffnung aufgrößere Ergiebigkeit bleibt, z. W. durch das Aufsinden reichererLagerstätten, durch das Heranwachsen stärkerer Hvlzbestände,durch Entdeckung von Steinkohlen, Anwendung neuer Kunst-mittel, Aenderung in den Preisen, Entwässerungsmittel u. dgl.,so läßt sich der Fortbau bei bloßem Ersätze der Betriebskosten,ja selbst mit einiger Zubuße, als Mittel zur Erhaltung jenesgroßen Capitales in Schutz nehmen («). 2) die plötzliche Ein-stellung der Wergarbeitcn in Gebirgsgegenden, wo es an an-deren Nahrungsquellen fehlt, könnte viele Menschen in Nothstürzen, I, Z. 355. Man darf deßhalb auch da, wo die fort-währende Erhaltung des Bergbaues nicht zu hoffen ist, dieZahl der Arbeiter nur allmälig vermindern und muß zugleichbedacht sein, andere Beschäftigungen in Aufnahme zu bringen,II, §. 43.
(«) Manche Gruben sind erst nach langer Zeit wieder einträglich ge-worden und haben dann die beharrliche Fortsetzung des Baues reich-lich belohnt. Die Grube Kranich bei Clausthal war 1794-1809,zwei andere Harzbergwerke waren sogar seit 1683 und 1696 ohneAusbeute, man wollte sie l8I7 verlassen, aber neuerlich ist man aufein reiches Erzfeld gekommen. Hausmann, lieber den Zustanddes hannov. Harzes, S. 162.— Die Grube Kurprinz bei Frcibergsollte 1816 aufgegebcn werden, ward aber doch noch fortgcbaut undwurde später sehr ergiebig. — In Baiern hat man neuerlich auf diefinanzielle Nutzung der Staatsbergwerke verzichtet, und zur Bestrei-tung von Bersuchsbauten den Reinertrag der Hüttenwerke aufge-wendet. Dicß kann indcß nur auf einige Zeit rathsam sein, auchhofft man durch den Fricdrich-Wilhelms-Stollen bei Sieben, ausden Kupfergruben daselbst und bei Kahl und aus den Spicsglanz-gruben bei Goldkronach künftigen Gewinn. Berhandl. v. 1831.XblV.II. — Der Elsenerzbau bei Amberg ist schon sehr emporge-hoben worden.
§. 177 .
Wenn ein Staatsbergwerk ohne Verlust für die Staats-kasse in Privathände übergehen kann, so ist dieß unbedenklichzu veranstalten, weil dabei noch immer einiger Nutzen vonvolkswirthschaftlicher Seite, z. B. durch vortheilhaftcre Wer-kaufsspeculationen, sparsamere Bewirthschaftung u. dgl. er-