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handelten Staatsbergwerke nicht lediglich als Wirkungen desDomänenbest'tzes erklären (r(), weil sie zum Theile aus Privat-ländereien angelegt sind und also ein Vorzugsrecht der Negie-rung voraussetzten (e). Dieses besteht auch noch jetzt insofernc,als die Regierung in solchen Fällen, wo kein Privatmann ge-schürft (d. h. mit obrigkeitlicher Erlaubnis; nach Mineraliengegraben) und gcmuthet (d. h. Belehnung mit dem Rechtezum Bergbau gesucht) hat, befugt sein würde, einen neuenBau auf eigene Rechnung zu beginnen. Zn Ansehung derjenigenMineralstoffe, auf welche sich die Bcrggesetzgcbung bezieht,findet zwischen den einzelnen Staaten eine VerschiedenheitStatt (/). Dem erwähnten Zwecke nach sollte das Erfordernis;eines kunstmäßigen Grubenbaues entscheiden. Die finanzielleBetrachtung dieses HoheitSrechtes muß sich sowohl auf denStaatsbergbau als auf die Abgaben von dem Privatbergbauerstrecken.
(a) Ucker den älteren Stand dieser Lehre s. Verzins, Neues P. undKam. Magaz. I, 229 ff und v. Cancrin, Berg-Kameral- undBergpolizeiwiff. 1791; — Ucker die neueren Ansichten vergl. v. Ja-kob, I, §. 277 ff. Z. 344 ff.— Lotz, III, 1511.— Fulda, S. IIi.— v. Malchus, I, 83. — Mitt erm aier, Privatrccht Z. 241 ff.
(-) Viele Lagerstätten sind jetzt erschöpft oder müssen doch mit mehrKosten in größerer Liefe gebaut werden, die Holzpreise und der Ar-beitslohn sind gestiegen, auch bewirken die besseren Straßen einstärkeres Mitwcrben der Erzeugnisse verschiedener Länder. — Imbaier. Fichtelgebirge waren vor Alters, viele Goldseifcn- (Wasch-)werke, weil die an den tieferen Stellen «»geschwemmte Erde (wiein Californien) viele Goldtheile enthielt, die man nur auszuwaschcnbrauchte. Dieß erwähnt schon Otfried im 9. Jahrh., s. Fischer,Gesch. des t. Handels, I, 121. 2. Ausg. Erst als diese leichte Gewin-nungsart ihr Ende erreichte, begann der bergmännische Betrieb,aber anfänglich so nachlässig, daß man späterhin dreimal nach einan-der das früher als unnütz Wcggeworfe.ne (taubes Gestein, Hal-den) auswusch (auskuttete), s. Dürrschmid, Beschreib, vonGoldkronach, S. 118. 137.
(e) Bei dem viel höheren Preise der edlen Metalle im Alterthume, denniedrigen Getrcideprciscn und der Anwendung von Staatssklavenkonnten die Bergwerke große Gewinnste geben und zur Macht derStaaten bedeutend beitragen. Der Rcichthum des Krösus ist vonden Goldwäschen am Tmolus abzulciten, so wie die den Lydiern zu-gcschriebene Erfindung des Ausmünzens der edlen Metalle. DieSilbergruben von Laurion und die thrazischcn Goldbergwcrke wa-ren für Athen wichtig. Auch die macedonischen Könige und die Car-thager zogen große Summen aus dem Bergbau. In Athen waren