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1 (1850)
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die meisten Bergwerke in Erbpacht gegeben, für des Rohertra-ges, und die Erhebung dieser Abgabe wurde wieder verpachtet, dochkam auch der Betrieb auf Staatsrechnung vor. Böckh, Staatsh.I. 332. It e)'ii i e i-, 6recs. S. 394. Im römischen Reiche waren an-fänglich die Bergwerke in den Händen der Grundeigcnthümer, vondenen eine Abgabe erhoben wurde. In den Provinzen scheinen jedochbald verpachtete Staatsbcrgwcrke hinzugekommen zu sein. Die Sil-bcrgrubcn von kiovu lünrili.iAo in Spanien brachten große Summenein. Die Kaiser rissen nach und nach viele Bergwerke an sich, wiez.B. Liberias sie mehreren Städten entzog. Suetou, I'iber.Cap. 49. Die Gruben in Italien durften in späterer Zeit nicht mehrbearbeitet werden, wie schon früher in den Goldbergwerken vonVercelli nicht mehr als 5000 Arbeiter erlaubt waren, und in demeroberten Makedonien mußte der Bau auf Silber und Gold einge-stellt werden. Sparte man für die Zukunft, oder fürchtete man Holz-niangel, oder scheute man eine Preisernicdrigung der edlen Metalle,oder den Reichthum der Unternehmer? Vgl. kuriii.nin, vo ver-tikal. pop. lioni. Cap. 6. S. 77. Hegewisch, S. 73. Bossc,

1, 195. Sinclair, Ilintor^ ot tlie piililic rev. III, Appciiil. S.10. In Deutschland gehörten die Mineralien ebenfalls lange Zeitzum Grundcigenthume, allmälig suchten aber die Kaiser die Rega-lität durchzusetzcn, wovon besonders unter Heinrich IV. deutlicheBeweise Vorkommen. Die goldene Bulle überließ den Kurfürstendas Bergwerksregal (Tit. 9. §. I), andere Reichsstände erwarbencs durch einzelne Conccssioncn oder stillschweigende Duldung ihrerAusübung. Vgl. Hüllmann, Finanzgesch. S.KO.Mitter-ma ier a. a. O.

(ik) v. Malchus und Hoffmann (Würt. Dom.) tragen diesen Ge-genstand bei der Lehre von den Domänen vor, v. Jakob handeltihn sowohl in dieser als bei den Regalien ab.

(s) Freicslcben (DerStaat und der Bergbau, hcrausg. von Bülau,

2. A. 1839) bestreitet das Vorhandensein eines Bergwerksregaleß,welches er mit der Freierklärung für unvereinbar hält.

(/) Verzins a. a. O. §. 6. 7. Klüber, Oeff. N. §. 361. 82.Mittermaier, §. 244. In Großbritanien nur Gold und Sil-ber. In anderen Ländern sind alle metallischen Fossilien (Erze)Gegenstand des Regals, auch Steinkohlen gemeiniglich, Marmor,Porzcllanthon :c. hier und da. Da man übrigens nur wenige Fossi-lien kennt, die keine Metalloryde enthalten, so muß der Begriff vonErz auf solche Mineralien beschränkt werden, aus denen sich ein Me-tall leicht und auf belohnende Weise ausscheiden läßt.

Z. 173.

In den meisten Staaten (heilen sich der Staat, Actienge-sellschaften (Gewerkschaften) und Einzelne (Ei gen-lehn er) in den Betrieb des Bergbaues. Die neueren Unter-nehmungen befinden sich gewöhnlich in Privathänden, und inmanchen Ländern alle Bergwerke (n). Die Staatsbergwerkehaben in früherer Zeit als Vorbilder eines geordneten kunst-