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1 (1850)
Entstehung
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Z. 171.

Die Regalien, das Vermächtnis! einer Zeit, in welcher mandie Staatseinkünfte ohne den Hinblick ans die ganze Bolks-wirthschast nur nach fiskalischen Betrachtungen einrichtcte, wer-den großcntheils nach und nach aus dem Finanzwesen ver-schwinden und man wird Mittel finden, die gemeinnützige Seitederselben in eine Sorgfalt und Aufsicht umzuwandeln, die demUnternehmungsgeiste derBürger kcinHemmniß mehr entgegen-stellt. Diese Umänderung, wie jede bedeutende Verbesserung,kann jedoch nicht plötzlich bewerkstelligt werden und bei einigenRegalien scheint sie noch ziemlich schwierig und entfernt zu sein.In einem gegebenen Zeitpunkte kann schon die Schwierigkeiteiner Stcuererhöhung die Beibehaltung eines Regals em-pfehlen, wenn man gleich dessen Mängel cinsicht. Die Auf-gebung eines vom Staate betriebenen Erwerbszweiges setztauch voraus, daß man die in denselben verwendeten Capitale,stehende, wie umlaufende, von den neuen Privatunternehmernerstattet oder verzinset erhalten könne. Die Gegenständeder Regalien sind:

1) Erdarbeiten; Bergbau, Förderung deS Steinsalzes undder Salzsoolc, Sammlung von Salpetererde, Goldwasche-rei, Jagd, Fischerei u. dgl.

2) G erw erksarbeiten; Salz- und Salpetersieden, Münz-prägung, Tabaksbereitung rc.

^Handelsgeschäfte; Salzhandel rc.

4) Dienstgeschäfte, welche unmittelbaren persönlichenNutzen oder Vergnügen bereiten; Fortschaffungsgewerbe(Post, Eisenbahnbetrieb), Lotterie.