Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
203
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Negierung, bei der Menge der Gefälle und der leichten Gelegen-heit, jede eingehende Zahlung verzinslich anzulegen, eine Abtra-gung durch Zcitrcnten zulasten, II, Z. 60.

(tt) Ucbcr die Ablöftmgsvorschriften in Baden und Würtemberq s. d. a.Schriften von Wehre r und H o ffm an n. Die badischen Doinanial-Grundzinse und Gilten sind nach dem Ges. v. S. Oct. 182t) durchAufkündigung der Negierung abgelöst worden, wobei der Pflichtigeje nach der Größe der Abgabe und uncntgeldlichcn oder cntgcldlichenAblieferung das 9llifache bezahlt. Kündigt der Pflichtige, so be-zahlt er I8fach. Bei dein Frcikauf (Allodificirung) von Lehngütcrnkommt es auf die Bedingungen der Vererbung und die Nähe desHeimfalls an, Wehrer, S. 49.

§. IS9.

Unter den Grundgesällen des Staates verdient der Z e hnteeine besonders sorgfältige Behandlung, weil er in manchen Lan-dern einen beträchtlichen Theil der ganzen Staatseinnahme lie-ferte. Die gewöhnlichen Arten sind

1) Zehnten von Gewächsen, und zwar '

u) großer oder G c tr e i d e z c hn t e,

b) kleiner, Schmal- oder Brachzehnte von anderenFeldfrüchten, z. B. Klee, Kartoffeln rc.o) Obst- und Weinzehnte,cl) Heu zehnte, nicht so häufig als die anderen Arten;

2) Blutzehnte von jungem Bieh. Dieser ist der lästigste undseine Umwandlung oder Ablösung ist am ersten bewirkt worden.

Der heutige Zehnte trägt in den deutschen Staaten (A) un-verkennbar das Gepräge einer privatrcchtlichen Abgabe (II, §.66.), weil er nach einer unveränderlichen (e), aber in den ver-schiedenen Gegenden eines Landes ungleichförmigen Regel erho-ben wird und die Berechtigungen bald ein Theil dcS Kammer-gutes , bald im Besitze der Kirche oder einzelner Staatsbürgersind, überdies; die Zehntrechte einen Gegenstand des NerkehrcSbilden. So lange der Domäncnzchnte nicht umgcwandclt wird,hat man zuvörderst durch eine genaue Zchntbeschreibung dafürzu sorgen, daß der Umfang und die Beschaffenheit des Zehnt-r echtes außer Zweifel gesetzt und gegen jede Beeinträchtigunggesichert werde, Z. 156, 1. Was die Erhebung betrifft, so hatman zwischen folgenden Arten zu wählen: