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dienlich ist, zugleich auf die Unterstützung von productiven Unter-nehmungen oder von Gefallablölimgcn Rücksicht zu nehmen (o).Anleihen ins Ausland sind sowohl wegen der geringeren Sicher-heit als wegen der Verminderung des inländischen Capitolsminder angemessen (/?). Auch zur Ausstattung einer gut ein-gerichteten Zettelbank sind die Summen mit Bortheil zu ver-wenden (e). Neues Sammeln von Eapitalen kann nicht ge-rathcn werden, s. Z. 46-1.
(a) A. Smith, B. V. Cap. 2. Abschn. I. — v. Jakob, I, §. 48. —Der Canton Zürich hat im Durchschnitt von 1816—2S jährlich65 900 Fr. Zinsen eingenommen; 4826 waren sie 91 117 Fr., für1827 sind 87 498 Fr. angegeben. Im I. 183! war die Einnahmevon Zinsen ausgcliehcner Capitale 182000 Fr., nebst 102000 Fr.Zins von noch ausstehcnden Kaufschillingen und Ablösungssummen.1840 wurden die ausstehenden Forderungen auf 6-882000 Fr. an-gegeben, ohne 1-900 000 Fr. Pfrundfond. — Zinseinnahme im Can-ton Luzern 1846 62000 Fr., Aargau 1846 267820 Fr., Waadt1847 32000 Fr., Freiburg 1816 A. 63760 Fr., Solothurn 181"/,89289 Fr., Zug 184s/, N. 8771 Fr., Appenzell Auß. 184"/, R.6992 fl. re. In Bern beliefen sich die angelegten Capitale nebst denin die Staatshandlungen verwendeten 1-277 800 Fr. zu Ende 1829auf 7-710 700 Fr. Davon waren 4-960 600 Fr. in auswärtigenStaatspapieren angelegt. Bericht über die Staatsverw. rc., Beil.S. 109. Die auswärtigen Forderungen wurden 1835 nach den da-maligen Cursen zu 7-496 300 Fr. angeschlagen. Der Zinsertrag ausihnen war im D. von 1832 — 39 337 200 Fr. Im Jnlande waren1839 698 380Fr. angelegt, meistens zu 4Proc., mit ungefähr 23000Fr. Zinsertrag. Mathy in Rau, Archiv, IV, 64. 1846 warennoch 466 862 Fr. Zinscinnahme angenommen. Bis zum Jahr 1849ist das ganze ausgelichcne Vermögen von Bern zugeseht worden.— In Kurhessen ist 1831 vertragsmäßig das 30 Will. fl. betragendebewegliche Vermögen des Kurfürsten, da es zum Theile aus Landcs-mitteln erworben war, zwischen dem kurfürstlichen Hause und demStaate gleichmäßig getheilt worden. Im A. für >849 sind 489 610Rlhlr. Zinsen enthalten.
(b) Auch die mit Schulden belasteten Staaten haben zwar häufig nochansstehende Forderungen (nctivu), deren Zinsertrag aber zur Ver-zinsung der Passiven verwendet wird und die der Schuldvcrwaltung(Amortisationscassc) zugcwiesen sind.
(u) Gr. Moltke, S. 53. — Hicher gehören die Crcditcassen in meh-reren Ländern, wobei die erforderlichen Geldsummen zum Theileaus den Ablösungen der Domanialgefälle hcrfließcn, s. II, Z. 60. (u).(</) z. B. St. Petersburg, Bern, s. I, §. 317.
(e) Smith a. a. O. gegen das Verfahren von Bern.